Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung während einer Unterbrechnung der Elternzeit möglich?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigung während einer Unterbrechnung der Elternzeit möglich?

Paulinchen83

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Hallo Frau Bader, ich bin (befristet) Vollzeit angestellt und bekomme Mitte Juli ein Kind. Zunächst möchte ich 5 Monate Elternzeit nehmen bis Mitte Dezember. Dann möchte ich die Elternzeit für 32 Tage unterbrechen bis Mitte Januar, und in dieser Zeit meinen Urlaub aufbrauchen (und mein Vollzeitgehalt bekommen). Anschließend möchte ich dann wieder Elternzeit nehmen, aber dabei in Teilzeit arbeiten und ElterngeldPlus beantragen. Der Vertrag läuft erst etwa 2,5 Jahre nach der Geburt aus. Kann mir durch den Monat Unterbrechnung ein Nachteil entstehen, etwa dass mein Arbeitgeber mir kündigen kann? Und kann mir während der Elternzeit-Teilzeit allgemein gekündigt werden? Hätte ich bei Vertragsende einen Anspruch, dass die restlichen Urlaubstage auf Basis des Vollzeitvertrages ausgezahlt werden? Danke für Ihre Mühe!


Dojii

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Wenn du die Elternzeit unterbrichst bzw. nicht durchgehend nimmst, kann dir dein Arbeitgeber zu den normalen Konditionen in diesem Unterbrechungszeitraum kündigen. Der Kündigungsschutz greift nur in der tatsächlichen Elternzeit, nicht in der Zeit zwischen zwei Elternzeitabschnitten. Eventuell wäre es daher sinnvoller, den Urlaub vor oder hinter die Elternzeit zu setzen, statt dazwischen.


Paulinchen83

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Naja, Resturlaub nehmen vor der Elternzeit wäre ja vor dem Mutterschutz, das möchte ich natürlich nicht, weil ich die freie zeit ja für das Baby da sein möchte. Bei uns in der Betreibsvereinbarung steht: Für Kündigungen zum Ablauf der Elternzeit gilt für Beschäftigte die dreimonatige Kündigungsfrist nach § 19 BEEG. Diese besondere gesetzliche Kündigungsfrist geht etwaigen im Arbeitsvertrag genannten tariflichen Kündigungsfristen vor. Dann müsste mir also spätestens 3 Monate vor Ende der Unterbrechnung der Elternzeit gekündigt werden? Geht das auch wenn ich zu dem Zeitpunkt noch im Mutterschutz bin? Unabhängig davon wollte ich noch wissen, ob man mir während ich in der Elternzeit Teilzeit arbeite auch kündigen kann?


Dojii

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Zu deinem ersten Punkt: Ich hätte es wohl besser lesen sollen. ^^ Der Kündigungsschutz vor dem zweiten Abschnitt greift auch wieder 8 Wochen vor Beginn dessen, also quasi schon in deinem ersten Abschnitt. Somit bist du auch zwischen den beiden Abschnitten kündigungsgeschützt. Nur wenn die Pause länger als 8 Wochen dauern würde, könnte dein AG dir in dieser Zeit kündigen. 2. Und nein, während einer Elternteilzeit darfst du auch nicht gekündigt werden, da die parallel laufende Elternzeit dich vor Kündigung schützt.


Mitglied inaktiv

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AP: du musst nur mit dem Elterngeld aufpassen...dein Urlaub wird ja quasi als Vollzeit bezahlt...


Felica

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Achtung, 32 Tage bedeutet das du den Anspruch auf EG für mindestens einen Lebensmonat verlierst. Schon deshalb würde ich den Urlaub nach dem EG nehmen. Für EG gilt das du in dem kompletten Lebensmonat nicht auf über 30 Std die Woche kommen darfst zudem wird das Einkommen auf das EG angerechnet.


Paulinchen83

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Hallo Frau Bader, Ich habe nun mehrmals gelesen, dass die 8 Wochen Kündigungsschutz vor der Elternzeit nur beim ersten Antrag der Elternzeit gelten und nicht vor dem nächsten Teilabschnitt. Z.b hier: https://www.ra-poeppel.de/kuendigung/sonderkuendigungsschutz/elternzeit/ Was stimmt denn nun? Wieso sollte ich Durch eine Unterbrechung EG verschenken? dies gilt doch nur bei reinem BasisEGbezug. Während der ersten beiden LM muss ich Basiselterngeld nehmen wg MuSchuleistungen. Danach nehme ich EGPlus, also verschenke ich doch nichts bei bis zu 2 Monaten Unterbrechung. Tatsächlich beantrage ich nur 1 Monat Unterbrechung beim EG. (31 Tage) Der 32. Tag fällt in einen EGPlus Monat. Es ist sogar vorteilhaft einen Tag in einem EGPlus Monat zu arbeiten da dies dann kein Null euro Monat ist und somit in den Durchschnitt der EGPlus Monate eingeht. In den anderen EGPlus Monaten kann ich dann mehr arbeiten und trotzdem das volle EGPlus von 900 eur erhalten. Können Sie dem zustimmen?


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