Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Rechtsanwaeltin Bader, momentan befinde ich mich im Erziehungsurlaub. Mein Arbeitgeber ist von meinem Wohnort ca. 250 Kilometer entfernt. Da ich nach dem Erziehungsurlaub meine Arbeitsstelle nicht mehr antreten werde, moechte ich mich arbeitslos bzw. arbeitssuchend melden. Meine fristlose Kuendigung wird eben durch die Entfernung zum Arbeitsplatz begruendet, somit wird auch keine Sperrfrist beim Arbeitsamt eintreten. Nun war ich heute beim Arbeitsamt und habe mich arbeitslos melden wollen, da sagte man mir, es muss erst sichergestellt sein, dass mein Kind tagsueber betreut werden kann, sollte dies nicht der Fall sein, kann ich mich auch nicht arbeitslos melden! Welche Moeglichkeiten stehen mir dann offen? Muss ich dann zum Sozialamt? Mein Partner und auch der Vater des Kindes lebt mit uns in einem Haushalt zusammen. Hat das Konsequenzen für diverse Antraege bei den Aemtern? Kann ich dann noch Erziehungsgeld beantragen bzw. muß ich das bereits gezahlte Erziehungsgeld zurueck zahlen, da das erste Jahr noch nicht vorbei ist (08.12.00)? Wie wuerden Sie sich in meiner Situation verhalten? Vielen Dank im voraus fuer Ihre Bemuehungen und mit freundlichen Gruessen
Liebe Mady, bitte die Hinweise oben im Forum lesen: was Sie haben möchten, ist eine Individualberatung, diese darf ich Ihnen an dieser Stelle nicht erteilen. Suchen Sie einen Rechtsanwalt oder die zuständige Behörde auf. Sie können auch die Möglichkeit der Individual-Internetberatung wahrnehmen(www.homepage-recht.de). N. Bader
Mitglied inaktiv
P.S.: Sollte ich eventuell versuchen, eine Abfindung zu bekommen oder wäre es in meinem Fall nicht sinnvoll? Vielen Dank nochmals
Mitglied inaktiv
Und wer übernimmt dann die Kosten der KV für mein Kind und mich?
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