Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

kündigung und wiedereinstellung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: kündigung und wiedereinstellung

Mitglied inaktiv

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guten tag, frau bader.. meine schwester bekommt demnäcst ihr kind und muß bis morgen mitteilen, ob sie ez nimmt oder nicht. nun gibt es folgendes problem: ihr lebensgefährte wurde heute fristgerecht gekündigt wg. schlechter auftragslage. der chef sagte ihm, er kann im märz einen vom arbeitsamt bezahlten lehrgang machen (während der kündigungsfrist!!!!). nach abschluss der schulung würde er ihn wieder einstellen, allerdings in anderer position (lehrgangsziel). ist das denkbar? ich vermute, er will ihn nur kündigen und erreichen, dass er die klagefrist verstreichen läßt. denn das arbeitsamt wird doch einem (noch) in einem beschäftigungsverhältnis stehenden keinen lehrgang bezahlen? sonst könnte ja jeder betrieb seine mitarbeiter so "kostenlos" fortbilden. meine schwester kann aus finanziellen gründen nur ez nehmen, wenn ihr partner arbeitet. wenn das angebot des chefs so denkbar ist wäre ihr freund ja nicht arbeitslos und sie könnte ez nehmen. wird er arbeitslos müßte sie wieder arbeiten und er würde beim baby bleiben. herzlichen dank für ihre antwort...


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, mit dem Antrag auf EZ kann sie bis 2 Wo.nach der Geburt warten. Der Geschichte mit dem Lehrgang würde ich nicht trauen. Es sei denn, er bekommt jetzt schon einen fertig unterschriebenen Vertrag. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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der chef kündig fristgerecht zum 31.5., von märz bis mai soll mein "schwager" den lehrgang machen den angeblich das arbeitsamt bezahlt, nach dem lehrgang will der chef die kündigung zurückziehen.


Mitglied inaktiv

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Also: die sache mit dem lehrgang kommt mir sehr dubios vor... Fragt Doch mal bei der Arbeitsagentur nach! Aber zu Deiner schwester wollte ich etwas sagen: Sie muß ihren EZ erst ca. 2 Wochen nach der Geburt melden!!! Besser gesagt: 6 vor Beginn der EZ. Und das ist i. d. R. 2 Wochennach Geburt. Mündlich kann sie morgen viel erzählen, aber festlegen lassen würde ich mich nicht!!! Quelle: BErzGG. Viele Grüße Désirée


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