lymue92
Hallo Meine Tochter kam am 06.01.2016 zur Welt. Meine elternzeit habe ich zum 27.06.2017 vorzeitig beendet, da wir einen Betreuungsplatz bekommen haben. Mein Mann tritt nun zum 01.03.2017 eine Stelle in einer anderen Stadt an. Geplant ist, dass er während der probezeit pendelt. Wenn er sie erfolgreich beendet hat, kündige ich meinen Job und wir ziehen in der neuen Stadt in eine Wohnung. Leider habe ich eine Kündigungsfrist von 4 Monaten. Ich könnte also frühestens zum 01.02.2019 umziehen. Was ich verhindern möchte ist, dass unsere maus zum 3. Geburtstag hin in den kiga umgewöhnt und sich im Februar komplett neu eingewöhnen muß. Durchs Weihnachtsgeschäft mache ich mir in Punkto aufhebungsvertrag nicht viel Hoffnung. Da ich ja nur 18 Monate Elternzeit hatte, wollte ich wissen, ob ich nochmal welche nehmen kann. Ich würde dann gern den Januar und Februar 2019 nehmen für umzug und einmalige Eingewöhnung im kiga. Ist dies möglich? Kann ich so einfach elternzeit nehmen, da ich das ja nach der geburt nicht explizit angegeben habe? Wäre ja dann auch ein Monat innerhalb der kündigungszeit und ein monat arbeitslos nach eigenkündigung. Kann ich auch dezember 2018 und Januar 2019 nehmen auch wenn der chef wegen weihnachtsgeschäft das nicht will. Sie würde halt im letzten beschäftigungsmonat 3 werden. Das macht es glaube ich schwieriger. Vielen Dank für Ihre Antwort vorab.
Hallo, bis zum 3. Geb. nur mit Frist 7 Wo, danach mit Frist 13 Wo - aber ohne Zustimmung des Ag Liebe Grüße NB
lymue92
Ergänzung Wann bzw bis wann und bei wem muss ich die elternzeit beantragen? Formlos oder Formular? Wie bin ich in der zeit krankenversichert?
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