Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung und Kündigungsfrist

Frage: Kündigung und Kündigungsfrist

_19Steff79_

Beitrag melden

Hallo, Ich habe eine Frage zur Kündigungsfrist. Mein Arbeitsvertrag hat am 01.07.2016 begonnen. In meinem Arbeitsvertrag steht drin das die Kündigungsfrist nach dem im Manteltariflichen Bestimmungen vorzunehmen ist. Nun ist es so das mein Arbeitsvertrag voll mit solchen Ausdrücken ist das dieses oder jenes nach tarifliche Bestimmungen sein soll, mein Arbeitgeber jedoch nicht nach Tarif bezahlt. Muss ich dann die Kündigungsfrist von 4 Wochen überhaupt einhalten? Weil Sie halten sich ja auch nicht nach dem was im Arbeitsvertrag steht. Und wenn ich mich an die 4 Wochen halten muss, ist das dann so das ich dann jetzt zb. am 25.9.2017 die Kündigung abschicke und das Arbeitsverhältnis Zim 31.10.2017 endet und ich somit die neue Stelle am 01.11.2017 antreten kann oder kann ich auch einfach morgen kündigen und zähle dann 4 Wochen weiter und könnte somit schon am zb. 09.10.2017 die neue Stelle beginnen? Tut mir Leid für dieses Wirrwarr aber ich hoffe man versteht es. Viele Grüße


chrissicat

Beitrag melden

An die Kündigungsfrist musst du dich halten! Da du nicht schreibst um welchen Manteltarifvertrag es geht, ist eine konkrete Antwort nicht möglich. Es kommt darauf an, was genau in dem anzuwendenden Tarifvertrag steht. Wenn dort beispielsweise steht "4 Wochen zum Monatsende", dann wäre jetzt dein frühstmögliches Austrittsdatum der 31.10.2017.


_19Steff79_

Beitrag melden

Hallo und danke für deine Antwort. Das ist der Tarif im Sicherheitsgewerbe in NRW aber mein Arbeitgeber hält sich ja überhaupt nicht an den Tarif. Er zählt nicht nach Tarif und wir bekommen auch keine Zuschläge. LG Steffi


_19Steff79_

Beitrag melden

In meinem Arbeitsvertrag ist nichts fest beschrieben. Dort steht nur drin nach den tariflichen Bestimmungen. In meinem Arbeitsvertrag steht jedoch nicht ob zum 15. oder zum 1.


chrissicat

Beitrag melden

Zu wann du kündigen kannst, ist ebenfalls im Tarifvertrag geregelt. Wie die Kündigungsfrist ist, hängt - entsprechend dem Tarifvertrag - aber auch von deiner Beschäftigungsdauer. (Seit wann arbeitest du schon bei deinem Arbeitgeber?) Du schreibst von einer Kündigungsfrist von 4 Wochen. Wenn dies so zutreffend ist, dann sind dies - entsprechend dem Tarifvertrag - 4 Wochen zum Monatsende. Ich kenne deinen Vertrag nicht im einzelnen. Möglicherweise wendet dein Arbeitgeber nur Teile des Tarifvertrages an? Wenn arbeitsvertraglich jedoch auch die tarifliche Zahlung geregelt ist, aber nicht erfolgt, dann solltest du diese schriftlich einfordern bzw. du könntest dann die korrekte Vergütung gerichtlich geltend machen. Dann würde dein Arbeitgeber gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen. Aber wie gesagt, ich kenne deinen Arbeitsvertrag nicht im Einzelnen und kann dies somit nicht beurteilen.


Kristiiin

Beitrag melden

Nur weil Ihr AG sich in Bezug auf die Kündgungsfrist im Vertrag auf die tariflchen Bestimmungen bezieht, heißt es nicht, dass nicht für Gehalt etc. andere Vereinbarungen getroffen worden sind. Das haben Sie mit dem Vertrag unterschrieben und Ihrem un-tariflichen Gehalt zugestimmt. Ich würde fast davon ausgehen, dass der 31.10.2017 als nächster Austrittstermin fungiert. Wenn Sie einen neuen Job haben, dann kündigen Sie doch zeitnah, so sehen Sie, ob die Kündigung akzeptiert wird. Alternativ: Einfach mit dem AG REDEN und NACHFRAGEN ;).


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ursprünglich hatte ich zwei Jahre Elternzeit beantragt (bis 2/2016) und hatte geplant (aber noch nicht fest mit dem AG vereinbart), im zweiten Jahr Teilzeit bei meinen AG zu arbeiten. Nun habe ich ein super Angebot bei einem neuen AG ab 4/2015. Meine Kündigungsfrist beträgt sechs Monate. Soll ich versuchen, einen Auflös ...

Guten Tag, Frau Bader, wir sind Anfang des Monats in eine neue Stadt umgezogen und haben hier mit Glück einen Betreuungsplatz für unser Kind in einer Einrichtung bekommen. Unsere Tochter geht seit letzter Woche in diese Einrichtung, der Vertrag ist am 21.4. rückwirkend zum 15.4. geschlossen worden. Nun haben wir gestern überraschend kurzfristig ...

Hallo Frau Bader, ich muss meine erste Frage nochmal konkretisieren. Meine Frau hat bis 12.7.22 Elternzeit. Sie möchte den Job wechseln. Kann sie zum 1.6. oder 1.7. mit der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen? Sie arbeitet seit August 2016 in der Firma. Beste Grüße Patrick Morgenstern

Mein Arbeitgeber hat versucht mich zu kündigen im Dezember 2024 aufgrund Betriebsschliesung und Auflösung der GmbH. Als ich ihn mitgeteilt habe , dass ich schwanger bin hat er die Kündigung als unwirksam erklärt. Mein Arbeitsvertrag ist unbefristet. Ich habe nun einen Änderungsantrag / Aufhebungsvertrag erhalten der den Vertrag zum 31.05.2025 bee ...

Hallo, meine Elternzeit endet am 14. Juni. Leider habe ich vergessen die 3 Monate Kündigung vorher einzureichen. Nun habe ich gelesen, dass wenn man nicht da genau zum Ende der in derzeit gekündigt ist auch so geht. Kann ich also zum 15. Juni kündigen? Muss ich meinen Resturlaub in der Kündigung erwähnen? Wann kann ich ihn einfordern?  mit freund ...

Guten Tag Frau Bader, mein Arbeitgeber hat den Standort, an dem ich vor der Elternzeit tätig war, während dieser schließen müssen. Mir wurde bereits eine Stelle an einem anderen Standort angeboten, die gleichwertig ist, aber für mich uninteressant. Ich hatte ein erfolgreiches Vorstellungsgespräch in einer anderen Firma und möchte nun kündigen. ...

Hallo ich befinde mich bis zum 31.08.2025 noch in elternzeit. Meine normale Kündigungsfrist beträgt 4 Monate. Nun habe ich gestern ein Jobangebot erhalten, welches ich annehmen möchte. Welche Kündigungsfrist habe ich denn jetzt genau? Ich habe etwas von 3 Monaten zum Ende der elternzeit gelesen, welche ja nun wegen zwei Wochen überschritten ist ...

Guten Tag, mir wurde gekündigt und ich habe Klage eingereicht. Nun bin ich in einer Situation wo ein eventueller Annahmeverzugslohn entsteht, das heißt ich bin gekündigt, das Urteil hieß Kündigung unwirksam und es wurde Berufung eingelegt. Nun muss ich mich woanders bewerben, damit ich weiterhin später den Lohn bekomme. Ich arbeite wegen meines Ki ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...

Guten Morgen,   meine Situation ist leider kompliziert, und ich hoffe auf eine Einschätzung oder Hilfe.   Ich wurde Ende Mai 2025 gekündigt, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.08.2025. Im Juli wurde mir ein ungünstiger Vergleich unterschrieben . Anfang August habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Die Schwangersch ...