Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung und Abreitsverbot

Frage: Kündigung und Abreitsverbot

MandyPa

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Hallo Frau Bader Ich arbeite seit Juli 2019 als Zeitungszustellerin dass ist ein Minijob unter 450€ habe noch bis Januar 2021 Probezeit und mein Vertrag läuft noch bis Juni 2021. Nun bin ich in der 5 Woche Schwanger. Kann man mich während der Probezeit deswegen kündigen und wenn ich ein Arbeitsverbot von meinem Frauenarzt vorlege, muss mein Arbeitgeber dann weiterhin mein Lohn zahlen. Mit freundlichen Grüßen Pawlowsky


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Die Probezeit darf höchstens 6 Mo betragen. 2. Unabhängig davon haben Sie aufgrund der Schwangerschaft besonderen Kündigungsschutz. 3. Ein Bv wird vom Ag ausgesprochen, nur in Ausnahmefällen vom FA (zB Mobbing) 4. Ja, auch bei einem Minijob muss bei einem BV der Lohn weiter gezahlt werden. Liebe Grüße NB


Berlin!

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Schwangere sind ordentlich unkündbar, egal ob in der Probezeit oder nicht. Das gilt auch bei Minijobs. Bekommst Du ein Beschäftigungsverbot (NICHT: Arbeitsverbot), bekommst Du Deinen Lohn weiter. Auch beim Minijob.


Felica

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Die Daten können nicht stimmen. Probezeiten über 6 Monate sind nicht zulässig. Aber als schwangere ist man auch in der Probezeit nicht so einfach kündbar. Wegen BV, da entscheidet der AG.


Mitglied inaktiv

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Du hast 1,5 Jahre Probezeit? Du musst die Schwangerschaft dem AG melden, der macht eine Gefährdungsbeurteilung und spricht dann ein BV aus. Aber den Vertrag kann er einfach auslaufen lassen. Ob schwanger oder nicht!


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