Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, mir wurde gerade mitgeteilt, das man ein Kleinunternehmen, wir sind 6 MA, eine solche Situation(eine Schwangere) nicht zumuten kann. Finanzielle Unzumutbarkeit bei Ausfall. Und ich daher keine Möglichkeit habe mich gegen diese Kündigung zu wehren. Ist das richtig?
Hallo, NEIN. Zum einen haben Sie Kü-Schutz. Wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt bzw. einen Anwalt (ACHTUNG: Frist 3 Wo.)- Zum anderen kann der AG den Ausfall bei der KK zurückholen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, das halte ich für Schmarrn. Bei SS besteht KüSchutz und wenn die Firma noch so klein ist. Außerdem ist das mit der "finanziellen Unzumutbarkeit" auch Quatsch, da ja der AG jedenfalls einen Teil des Mutterschaftsgeldes von der KK ersetzt bekommt soviel ich weiß. grüße iu
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