Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung trotz Schwangerschaft, wegen Geschäftsaufgabe.

Frage: Kündigung trotz Schwangerschaft, wegen Geschäftsaufgabe.

adele03

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Hallo, Arbeit seit 6 Jahren in einer kl. GmbH (Franchiseunternehmen), nun wurde ich zum 31.07.2012 wegen Geschäftsaufgabe gekündigt, trotz schwangerschaft. Ist das Rechtens? Jetzt ist es aber so, dass die Grosse Firme, den Laden selber führen will und evtl mich auch übernehmen, ist aber nicht sicher, allerdings wissen die nichts von meiner Schwangerschaft. Müssen die mich übernehmen und soll ich trotzdem eine Anklage machen, zwecks Kündigungsschutz? Lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, eine Kündigung geht nur mit Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes. Da aber F-Nehmer selbständig sind, besteht keine Pflicht zur Übernahme Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

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Hallo Franchisnehmer sind selbstständig und ich denke Dein Arbeitsvertrag ist auch vom Franchisenehmer oder ? Von daher wirst Du gegen die Kündigung bei Geschäftsaufgabe nichts machen können. Wie weit bist Du denn ? Wenn noch nicht sehr weit, dann würde ich nix sagen und auf Übernahme hoffen. Viel Glück


Mitglied inaktiv

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Das stimmt nicht so ganz. Selbst bei Geschäftsaufgabe bedarf es wegen der Kündigung der Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes. Und wenn Du denen steckst dass der Mutterkonzern den Laden selber weiterführen will, dann werden die der Kündigung nicht zustimmen und der Mutterkonzern muss Dich übernehmen. Wende Dich also DIREKT ans Gewerbeaufsichtsamt und lege Widerspruch gegen die Kündigung ein (schriftlich versteht sich). LG Sabine


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