Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung trotz Kündigungsschutz -war heute beim Arbeitsgericht

Frage: Kündigung trotz Kündigungsschutz -war heute beim Arbeitsgericht

Mitglied inaktiv

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Hallo, erstmal danke für die Antworten. Ich war heute beim Arbeitsgericht und habe Kündigungsschutzklage eingereicht. Vorher habe ich mich beim Gewerbeaufsichtsamt erkundigt und die haben mir dazu geraten. Das kann man ohne Anwalt machen. Habe die Schwangerschaft nochmal schriftlich mit vorr. ET beim Arbeitgeber angezeigt und meine Arbeitskraft für Montag angeboten. Ja ber ob ich nun zum Arbeitsamt gehen muß, hat mir immer noch niemand gesagt ? VG von Silke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Silke, bitte suchen Sie schnellstmöglich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht auf. Ganz wichtig-Sie verlieren sonst mögliche Rechte. Bei Ihnen läuft einiges schief!!! Das KüSchG (von Ihnen oben zitiert) ist hier ohne Bedeutung, Sie haben besonderen Kündigungsschutz. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Also ind dem Buch 111 Tipps für Arbeitslose steht : Vorraussetzung für die Klage ist allerdings, das das Kündigungsschutzgestz für Ihren Betrieb Anwendung findet. So muß das Arbeitsverhältnis mindestens sechs Monaten bestanden haben. Darüber hinaus müssen in dem Betrieb mehr als fünf Arbeitnehmer beschäftigt sein. Azubis zählen nicht mit. Mein Arbeitsverhältnis bestand zwar 7 Jahre, aber leider sind keine 5 Arbeitnehmer beschäftigt. Somit bleibt mir wohl nur der Gang zum Arbeitsamt, trotz § 9 Mutterschutzgesetz. Also hat auch die Auskunft vom Gewerbaufsichtsamt nichts konkretes gebracht. Die haben mir nämlich geraten Kündigungsschutzklage zu erheben ( sofort), was ich auch gemacht habe und nicht zum AA zu gehen. Falls ich aber krankgeschrieben bin, wo muß ich dann das Krankengeld beantragen, direkt bei der Krankenkasse ? Schönen Sonntag noch und VG von Silke


Mitglied inaktiv

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Mein Erziehungsurlaub endete am Sa.20.07. mein Sohn hatte am 21.07. Geburtstag Sonntag. Montag bin ich zum Arzt, hab mich krankschreiben lassen, da ich gekündigt wurde und mein Kreislauf durch diese Aufregung versagte. Bin dann zur Krankenkasse und wollte Krankengeld beantragen, die sagte mir es hätte am Sonntag Arbeitsfähigkeit bestanden und somit bin ich aus der KK raus, könnte mich für 120 Euro selbst versichern, da ich nicht verheiratet bin und mich nicht Familienversichern kann, ich könnte ja zum Arbeitsamt gehen. Das Arbeitsamt aber sagt bei Krankheit besteht keine Vermittelbarkeit. Somit habe ich nun auch kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld mehr, nur einmalig die 150 DM glaube ich. Ja wenn nun meine Klage nicht durchgeht, bin ich ganz schön angeschmiert und das Schlimmste ist, was ist wenn ich nun eher ins Krankenhaus komme ? VG Silke


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