Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung trotz Kündigungsschutz in kleinem Betrieb?

Frage: Kündigung trotz Kündigungsschutz in kleinem Betrieb?

Li.lie

Beitrag melden

Ich fange am 3. Juni eine neue Stelle als Bürokraft an. Ich wäre dann in der 13. SS-Woche und wollte meinem neuen Arbeitgeber auch gleich von der SS berichten damit ich auch in der Probezeit von 6 Monaten Kündigungsschutz habe. Nun ist dies ein kleiner Familienbetrieb mit sehr wenigen Angestellten und ich habe gelesen, dass kleine Betriebe eine Schwangere dennoch kündigen dürfen wenn Ihnen ein finanzieller Schaden entsteht. Wie würde der Betrieb in diesem Fall vorgehen und könnte ich etwas dagegen unternehmen? Im Voraus vielen Dank.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, nein, das gibt es nicht grundsätzlich. Der AG müsste sich an die Aufsichtsbehörde wenden und ausführen, welche wichtigen Gründe vorliegen, den Vertrag aufzulösen. Von Schwangerschaft hat der AG doch keinen finanz. Schaden. Sogar im Mutterschutz kann er als Kleinbetrieb das gezahlte MG zum grössten Teil von der KK zurückbekommen Liebe Grüsse, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, hatte heute nachmittag schon einmal gepostet. Meinem Arbeitgeber habe ich es bereits schon seit Monaten mitgeteilt, daß ich erneut schwanger bin. Trotzdem hat er mich gekündigt. Nun muß ich wohl eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen? Muß ich mich ab Montag beim Arbeitsamt arbeitslos melden ? VG Silke

Hallo, erstmal danke für die Antworten. Ich war heute beim Arbeitsgericht und habe Kündigungsschutzklage eingereicht. Vorher habe ich mich beim Gewerbeaufsichtsamt erkundigt und die haben mir dazu geraten. Das kann man ohne Anwalt machen. Habe die Schwangerschaft nochmal schriftlich mit vorr. ET beim Arbeitgeber angezeigt und meine Arbeitskraft fü ...

Hallo Fr. Nicola Bader, Eine was wäre wenn Frage für Sie. Zur Vorgeschichte: Kurz vor meiner EZ wurde mein Bereich mit allen Rechten und Pflichten von einem neuen Inhaber übernommen. Meine dreijährige EZ endet demnächst. Ich stehe meinem AG danach wieder Vollzeit zur Verfügung. Mein AG (mehr als 1000MA) hat aber meine Abteilung 400km entf ...

Hallo Frau Bader, derzeit in EZ bis 31.12.26. Ggf. Neuer AG zum 1.12.26, kann ich kündigen beim alten AG zum 30.11.26 und die EZ vorzeitig beenden? danke! freundliche Grüße 

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und mein Mann beabsichtigt, auch wieder Elternzeit zu nehmen. Derzeit arbeitet er 80%.  Da die Situation in seinem Unternehmen etwas angespannter zu werden scheint, spielen wir derzeit mit dem Gedanken, ob er nicht im Anschluss an die Geburt direkt zwei Jahre EZ nehmen sollte, um vom Kündigungs ...

Sehr geehrte, ich benötige eine rechtliche Einschätzung zu meiner aktuellen Situation. Ich bin seit 2022 in Vollzeit bei meinem Arbeitgeber beschäftigt. Meine Elternzeit endet demnächst. Aufgrund der Betreuungssituation meines Kindes ist es mir jedoch nicht möglich, im Schichtsystem (Spät- oder Wochenendschichten) zu arbeiten. Ich habe me ...

Hallo Frau Bader, meine EZ geht bis 30.11.26. ich würde gern einen neuen Job antreten zum 1.11.26, Kind ist betreut.  Kündigungsfrist sind 4 Wochen.  wie komme ich am besten raus? 3 Monate zum Ende passt ja dann nicht. Kann ich einfach im Sommer die Kündigung rausschicken zum 31.10.26? Danke! Liebe Grüße 

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell noch bis September in Elternzeit. Meine Arbeitsstelle ist ca 250 km von meinem Wohnort entfernt, nach der Elternzeit ist es mir also nicht möglich mein Kind adäquat zu betreuen mit dieser Arbeitsstelle. Ich arbeite in einem Unternehmen mit 3 Angestellten und 2 Chefs. Ich möchte nach der Elternzeit also aus dem Unte ...

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen.  Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...