Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich bin letztes Jahr am 30.09. in den Mutterschutz gegangen und habe da aber schon gewußt das das Hotel schließen wird. Ich habe Niklas dann am 12.12. geboren und hatte dann ja noch Mutterschutz bis zum 07.02.01. Ich bin dann ab dem 12.03. wieder auf 630,00 DM Basis arbeiten gegangen das wußte mein ehemaliger Arbeitgeber auch. Seit dem 01.04. arbeite ich nun wieder in Vollzeit ich habe meinen EX-Chef das auch erzählt und es gab von da aus auch kein Problem da es 1. nur bis zum 15.06. ist und 2. das Hotel ja sowieso zu hat. Ich habe damals als ich von meiner Schwangerschaft erzählte auch gesagt das ich ab Februar auch wieder arbeiten komme. Nun habe ich Mitte April einen Anruf erhalten das ich doch bitte kündigen möchte, da ich ja wieder arbeite und nicht um Erlaubnis gefragt habe. Im Januar habe ich aber gesagt das sie mich doch bitte ab 07.02. kündigen möchte, da der Betrieb ja sowiedo nich mehr existiert. Letzten Donnerstag habe ich meine Chefs zufällig getroffen und da wurde ich mehr oder weniger in die Ecke gedrängt so das ich jetzt mündlich gekündigt habe. Nun meine Fragen: 1. Ist die mündliche Kündigung rechtsgültig? 2. Soll ich darauf bestehen, das ich gekündigt werde, da ich ja ab Mitte Juni wieder zu Hause bleibe und ich jetzt nur einen befristen AV habe? 3. Muß ich um Erlaubnis fragen, wenn der Betrieb nicht mehr existiert? Vielen Dank schon jetzt für Ihre Antwort. Liebe Grüße Bianca+Niklas
Liebe Bianca, sorry, ich verstehe das nicht ganz. Wenn das Unternehmen nicht mehr besteht, müssen Sie nicht kündigen, sondern der AG. Sie können doch da eh nicht mehr arbeiten, wenn das Hotel nicht mehr besteht? Sie haben ja auch nach dem EU IHre alte Arbeitsstelle gar nicht mehr angetreten. Zu Ihren Fragen: Nein, eine mündliche Kü ist unwirksam. Wenn das Arbeits´verhältnis noch besteht, müssen Sie fragen. Aber alles in allem bin ich ziemlich ratlos, weil ich das nicht verstehe. Sie können doch genausowenig wie der alte AG die vertragl. Verpflichtungen erfüllen. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Arbeitsamt. Gruß, NB
Ähnliche Fragen
Guten Morgen, meine Situation ist leider kompliziert, und ich hoffe auf eine Einschätzung oder Hilfe. Ich wurde Ende Mai 2025 gekündigt, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.08.2025. Im Juli wurde mir ein ungünstiger Vergleich unterschrieben . Anfang August habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Die Schwangersch ...
Hallo, meine Tochter ist seit März in der Krippe. Da wir keine Konstanz in der Bezugsperson haben, werden wir zum 17.11. in eine andere Krippe wechseln und haben hierfür schon einen Platz bekommen. Normale Kündigungsfrist sind 3 Monate und wir wären damit am 31.1. und hätten natürlich doppelte Gebühren. Am Elternabend Mitte Oktober wurd ...
Hallo Frau Bader, derzeit in EZ bis 31.12.26. Ggf. Neuer AG zum 1.12.26, kann ich kündigen beim alten AG zum 30.11.26 und die EZ vorzeitig beenden? danke! freundliche Grüße
Sehr geehrte, ich benötige eine rechtliche Einschätzung zu meiner aktuellen Situation. Ich bin seit 2022 in Vollzeit bei meinem Arbeitgeber beschäftigt. Meine Elternzeit endet demnächst. Aufgrund der Betreuungssituation meines Kindes ist es mir jedoch nicht möglich, im Schichtsystem (Spät- oder Wochenendschichten) zu arbeiten. Ich habe me ...
Hallo Frau Bader, meine EZ geht bis 30.11.26. ich würde gern einen neuen Job antreten zum 1.11.26, Kind ist betreut. Kündigungsfrist sind 4 Wochen. wie komme ich am besten raus? 3 Monate zum Ende passt ja dann nicht. Kann ich einfach im Sommer die Kündigung rausschicken zum 31.10.26? Danke! Liebe Grüße
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell noch bis September in Elternzeit. Meine Arbeitsstelle ist ca 250 km von meinem Wohnort entfernt, nach der Elternzeit ist es mir also nicht möglich mein Kind adäquat zu betreuen mit dieser Arbeitsstelle. Ich arbeite in einem Unternehmen mit 3 Angestellten und 2 Chefs. Ich möchte nach der Elternzeit also aus dem Unte ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen. Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...
Schönen guten Morgen☕️ Ich habe folgendes Problem. Mein Betrieb hat mir schon im Januar 2026 mitgeteilt, das im Juli 2026 der Betrieb geschlossen wird, wegen Übernahme und neuem Chef. Nun arbeite ich ja noch dort bis Juli 2026 und habe jetzt gerade Erfahren, das ich in der 7 Woche Schwanger bin. Nun wurde mir ein absolutes Arbeitsverbot ausgesproc ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld / Elternzeit – Vater in Deutschland, Mutter und Kind in Kroatien
- Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot und Abbau von Zeitguthaben durch Gleitzeittage
- Gehaltserhöhung im BV
- Mutterschutzgesetz zum Stillen
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt
- Still-BV, kein Elterngeld?
- Still-BV, Elterngeld
- Bürgergeld trotz Elterngeld