jodi87
Hallo, ich bin momentan noch in Elternzeit bis Ende Januar 2016. Ich habe allerdings die Möglichkeit in einem anderen Betrieb schon ab November zu arbeiten. Meine Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen zum Quartalsende -also zum 30.9. Nun meine Frage was ist denn sinnvoller? Also zum 30.9 zu kündigen und dann einen Monat arbeitslos zu sein oder einen Aufhebungsvertag zum 31.10? Hinzu kommt,dass ich im öffentlichen Dienst angestellt bin und über meinen Arbeitgeber das Kindergeld beziehe. Meine neuer Arbeitgeber ist auch im öffentlichen Dienst (ich wechsle lediglich die verbandsgemeinde). Ich denke ja,dass es einfacher wäre mit dem Aufhebungsvertag, da ich ja sonst für einen Monat das Kindergeld über die Familienkasse beziehen müsste
Hallo, wollen Sie TZ arbeiten? Dann arbeiten Sie doch in der EZ TZ bei einem anderen AG - mit Zustimmung des alten AG. Da halten Sie sich alles offen. Liebe Grüße NB
jodi87
Hinzu kommt auch noch,dass ich 18Tage Resturlaub von 2013 habe. Ich wurde im Juni ins Beschäftigungsverbot geschickt. Normalerweise sollte ich diese Tage dann nach der Elternzeit abfeiern. Kann ich mir diese auch ausbezahlen lassen wenn ich einen Aufhebungsvertag oder die Kündigung schreibe?
jodi87
Hallo, nein es wird eine neue Vollzeitstelle. Ich hatte eh vor meine alte Stelle zu verlassen wenn ich etwas passendes finde
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Sehr geehrte Frau Bader, Ich möchte mein Arbeitsverhältnis zum Ende des nächsten Monats (September 2018) kündigen. Bis Ende August bin ich noch in Elternzeit. Wann muss ich die Kündigung zustellen? Spätestens am 02.09.2018, oder? Dies ist aber ein Sonntag. Reicht es aus, wenn ich die Kündigung am 01.09.2018 in den Briefkasten werfe, dieser wird ...
Sehr geehrte Frau Bader, leider läuft es in der Kita meiner Tochter nicht gut. Donnerstag will die Leitung ein Gespräch mit mir. Da ich nicht ganz kampflos aufgeben will, würde ich mir das gern noch anhören, habe aber im Hinterkopf, dass ich den Vertrag mit 2 Monaten zum Monatsende kündigen muss. Kündigung geht via Mail, laut Vertrag. Hier ...
Hallo Frau Bader ich möchte zum Ende meiner Elternzeit kündigen, um direkt im Anschluss eine neuen Stelle anzutreten. Nun endet meine Elternzeit offiziell am 13.5, mein erster Arbeitstag wäre der 14.5. (1) Kann ich überhaupt zu einem 'krummen' Datum kündigen oder nur zum 15. und zum Monatsende wie in meinem Arbeitsvertrag vereinbart? Macht es ...
Guten Tag Frau Bader, aus persönlichen Gründen habe ich beschlossen meinen Zusatzvertrag über meine Teilzeit in Elternzeit zu kündigen und wieder zurück in meine arbeitsfreie Elternzeit zu gehen für das dritte Lebensjahr meines Kindes. Wie sind bei dieser Art der Kündigung die Kündigungsfristen? Gelten da die gleichen Fristen wie bei meinem ...
Mein Arbeitgeber hat versucht mich zu kündigen im Dezember 2024 aufgrund Betriebsschliesung und Auflösung der GmbH. Als ich ihn mitgeteilt habe , dass ich schwanger bin hat er die Kündigung als unwirksam erklärt. Mein Arbeitsvertrag ist unbefristet. Ich habe nun einen Änderungsantrag / Aufhebungsvertrag erhalten der den Vertrag zum 31.05.2025 bee ...
Hallo, meine Elternzeit endet am 14. Juni. Leider habe ich vergessen die 3 Monate Kündigung vorher einzureichen. Nun habe ich gelesen, dass wenn man nicht da genau zum Ende der in derzeit gekündigt ist auch so geht. Kann ich also zum 15. Juni kündigen? Muss ich meinen Resturlaub in der Kündigung erwähnen? Wann kann ich ihn einfordern? mit freund ...
Guten Tag Frau Bader, mein Arbeitgeber hat den Standort, an dem ich vor der Elternzeit tätig war, während dieser schließen müssen. Mir wurde bereits eine Stelle an einem anderen Standort angeboten, die gleichwertig ist, aber für mich uninteressant. Ich hatte ein erfolgreiches Vorstellungsgespräch in einer anderen Firma und möchte nun kündigen. ...
Guten Tag, mir wurde gekündigt und ich habe Klage eingereicht. Nun bin ich in einer Situation wo ein eventueller Annahmeverzugslohn entsteht, das heißt ich bin gekündigt, das Urteil hieß Kündigung unwirksam und es wurde Berufung eingelegt. Nun muss ich mich woanders bewerben, damit ich weiterhin später den Lohn bekomme. Ich arbeite wegen meines Ki ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...
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