Nunimon
Sehr geehrte Frau Bader, Ich möchte mein Arbeitsverhältnis zum Ende des nächsten Monats (September 2018) kündigen. Bis Ende August bin ich noch in Elternzeit. Wann muss ich die Kündigung zustellen? Spätestens am 02.09.2018, oder? Dies ist aber ein Sonntag. Reicht es aus, wenn ich die Kündigung am 01.09.2018 in den Briefkasten werfe, dieser wird aber erst am 03.09.2018 geleert. Ist das mein Problenm? Würde ich bereits am 31.08.2018 kündigen, habe ich doch eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten, da ich aus der Elternzeit heraus kündige. Oder genügt es, wenn ich die Kündigung am 03.09.2018 persönlich abgebe? Mit freundlichen Grüßen Biggi
Hallo, wenn Sie ZUM Ende der EZ kündigen, beträgt die Frist 3 Mo. Ansonsten gilt das, was im Vertrag steht (Ansonsten 4 Wo zum 15. oder Monatsende, § 622 BGB) Lieeb Grüße NB
chrissicat
Es kommt darauf an, wie lange deine persönliche Kündigungsfrist ist. Gibt es dazu eine vertraglichE Regelung? Ansonsten einen Kündigungsfrist von 3 Monaten "aus der Elternzeit heraus" gibt es nicht. Wenn du zum Ende der Elternzeit kündigen möchtest, dann beträgt die Frist 3 Monate.
desireekk
Du hast da ein Verständnisproblem: Würdest Du ZUM ENDE der EZ kündigen, wären es 3 Monate. Also wenn Du Zum 31.8. kündigen würdest. Du kündigst aber zu einem Zeitpunkt NACH der EZ, also gilt normale Kündigungsfrist wie vertraglich geregelt. Gruss D
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