Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung Kinderkrippe

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigung Kinderkrippe

Mutti1000

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Guten Tag Frau Bader, Mein Sohn (derzeit 1J 7 Mo) geht seit September letztes Jahr in eine HT-Krippe (gehöhrt einem Waldorfverein). Auf Wunsch der Erzieherin und da wir Zeit hatten war die Eingewöhnung sehr langsam. Wir waren bestimmt zwei Monate da ohne Trennungsversuche zu unternehmen. Dann haben wir ganz langsam mit Trennung angefangen und immer wieder abgebrochen da die Erzieherin meinte es ist zu stressig für den Kleinen. Dann war diese Erziehrin lange Zeit krank, eine andere hat ihn übernommen und zügig mit Trennung angefangen allerdings nur kurz. Dazwischen waren Weihnachsferien und der Kleine war immer wieder krank zu Hause. Ausserdem hat die Erzieherin auf 1 Pausentag/Woche bestanden... So haben wir seit Kurzem max. drei Stunden Trennung gemacht. Die 1. Erziehrrin kommt jetzt nur 1 Tag/Woche. Als Ersatz kommt eine neue Erzieherin an 4 Tagen. Die Praktikantin (Bufi) ist auch gegangen. Unsere Erzieherin steht unter Dauerstress. Unser Sohn weint fast die ganze Zeit. Nun haben wir die Kündigung zu Ende März bekommen, da der Kleine sich nicht eingewöhnen lässt. Es war zwar vereinbart, dass wir noch bis Mitte März versuchen, aber die Erzieherin sagt uns jedes Mal es ist nicht gut für den Kleinen und zwingt uns quasi zu Hause zu bleiben. Gestern hat sie bereits nach 1 Std angerufen wegen Abholung... Gibt es irgendeine Möglichkeit der Kündigung zu entgegenzuwirken (Stadtverwaltung hat keinen Ersatzplatz für uns) und falls nicht Möglichkeit einen Schadenersatz zu bekommen? Wenn der Kleine nur halben Monat hingeht kann ich die Hälfte des Betrages zurückfordern? Vielen Dank vorab!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das mit der Eingewöhnung klingt für mich komisch und sehr einseitig. Vllt ist das KInd auch noch nicht so weit. Ob eine Kündigung zulässig ist und wie lange zu zahlen ist, ist dem Vertrag zu entnehmen. Oder außerordentlich, wenn einer Partei die Fortsetzung nicht zugemutet werden kann. Wenn ein Verschulden Ihrerseits vorliegt (was ich nicht beurteilen kann) haben Sie mglw auch keinen Anspruch auf einen anderen Platz. Klären Sie das mit der Gemeinde. Liebe Grüße NB


Mutti69

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Der Kindergarten hat dir vertragsgemäß und fristgerecht gekündigt, das ist rechtens. Aus meiner laienhaften Sicht hast du keinen Anspruch auf Schadensersatz. Ernsthaft, wenn da keine verlässliche Betreuungsperson ist und die Eingewöhnung nicht stattfinden kann (du schreibst, dein Kind weint nur und ausschließlich), warum nimmt man sein Kind dann nicht von sich aus aus der Situation? Die Eingewöhnungssituation war nicht optimal, das Kind scheinbar noch zu klein und vielleicht hast du auch etwas vermittelt, was die Eingewöhnung verhinderte. Ich würde mich um eine Tagesmutter bemühen, wenn eine Betreuung unter 3 unbedingt erforderlich ist oder die Elternzeit nicht verlängert werden kann.


HeyDu!

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Klingt für mich als hätte es die Erzieherin verpatzt. Dein Kind hat den Eindruck vermittelt bekommen, dass Du dort zum Inventar gehörst :-) Jetzt will es an der Situation nichts ändern. Ist in meinen Augen nie gut dabei zu bleiben. Ich war bei unserem 11 Monate alten Zwerg 1/2 Stunde mit da und bin immer raus aus der Situation gegangen. Die Erzieherin war da am Zug und ich ging weit weg. Zu jung, zu alt gibt's in meinen Augen nicht. Wir waren nach 10 Tagen ohne Geschrei fertig mit der Eingewöhnung. Ich finde das Kind ist zurecht irritiert, weil die Erwachsenen zu viel experimentiert haben. Personalwechsel, fehlende Kontinuität... Bzgl. Kündigung und Kosten. Da hilft nur ein Blick in den Vertrag. Ist von Träger zu Träger, von Ort zu Ort unterschiedlich. Die Rechtmäßigkeit oder Unrechtmäßigkeit der Kündigung kann Dir hier also niemand beantworten. BG


HeyDu!

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Mutti69 Wie kommst Du zu der Aussage : Kündigung vertragsgemäß und fristgerecht? Kennst doch den Vertrag gar nicht...komisch. BG


Mutti69

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Weil die AP nicht schrieb, dass es vertragswidrig ist. War eine reine Mutmaßung. Ich habe die Frage halt so verstanden, ob prinzipiell eine Kündigung rechtmäßig ist, wenn sie schon mal in einem KG aufgenommen wurden. Aber dein Einwand ist berechtigt. Der Blick in den Vertrag wird es richten.


HeyDu!

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Mein Eindruck ist der Erzieherin ist völlig egal was im Vertrag steht . Mal sehen ob sich die Fragestellerin noch einmal meldet. BG


Mutti69

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Na, aber mal ganz neutral gewertet. Welche Mutter eines so kleinen Kindes macht eine solche unstrukturierte, ziellose Eingewöhnung über Monaten mit? Und dann der Hinweis, das Kind sei nur am Weinen. Es gibt IMMER zwei Seiten, dessen sollte man sich im Rechtsforum besonders bewusst sein. So oder so, das Kind ist in den Brunnen gefallen. Ich hätte nach spätestens 4 Wochen Alarm geblasen und Struktur eingefordert. Ich persönlich würde mein Kind ohnehin nicht ruhigen Gewissens weinend in einer solchen Einrichtung belassen wollen. Jetzt hätte ich bereits bedenken, dass eine spätere Eingewöhnung in eine andere Einrichtung vom Kind auch nicht unbelastet hingenommen wird oder das Kind bereits eine Trennungsangst etabliert hat.


Mutti1000

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Im Vertag steht dass die Kündigung 1 Mo. zum Quartalsende erfolgen kann. Rechtlich gesehen ist es also ok. Aber nach einem halben Jahr zu kündigen ist für mich nicht in Ordnung . Die Frau aus dem Amt welches für die Platzvergabe zuständig ist war auch total gewundert und wollte es mit Ihrem Chef besprechen. Leider hat sie sich noch nicht zurück gemeldet... Ich finde es ist einiges schif gelaufen und jetzt will man mein Kind los werden. Viele Kinder weinen wenn Mama geht, aber gewöhnen sich später darauf. Uns will man aber die Chance wegnehmen, da die Erzieherin überfordert ist und 2 neue Kinder kamen.


HeyDu!

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Ich sehe ja deinen Vertrag nicht. Wenn es tatsächlich jederzeit für den Träger möglich ist einen Monat zum Quartalsende zu kündigen, dann ist das so. Auch wenn mit das sehr "kurz" erscheint. Da hat man ja nie eine Sicherheit und die könnten ja scheinbar auch grundlos kündigen... Wir gesagt, mir hätte da Kontinuiätät fürs Kind gefehlt. Wenn die Kündigung rechtlich sauber ist, dann gibt's auch keinerlei Ersatzansprüche, es sei denn, diese wurden explizit im Kitavertrag vereinbart. Wäre aber sehr sehr ungewöhnlich. Jetzt ist die Stadt in der Pflicht. Neuer Platz (egal ob Tami oder Kita) muss her.


SophiasPapa

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Poste doch bitte den vollständingen Vertragstext zur Kündigungsmöglichkeit.


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