Hallo Frau Bader,
hatte mich bereits im Sommer an Sie gewandt, da ich in EZ für 1.Tochter war und wieder schwanger wurde und AG Zuschuss zum Mutterschutzgeld für 2. Tochter verweigern wollte. Hatte 1. EZ zum Mutterschutzbeginn 2. Tochter beendet-
Habe lange gekämpft und dann mein Recht und mein Geld Wochen später bekommen.
Meine Tochter kam nun am 17.08.2012 zur Welt und ich habe EZ für ein Jahr bis einschl. 17.08.2013 beantragt.
Nun bekam ich letzte Woche die Kündigung zum 01.07.2013??????!!!!!!!!!
Wie verhalte ich mich jetzt?
Vielen Dank im voraus und LG Susi
von
Susiund3
am 03.06.2013, 23:04
Antwort auf:
Kündigung in Elternzeit
Hallo,
in der Elternzeit darf der Arbeitgeber nur kündigen, wenn das Gewerbeaufsichtsamt zugestimmt hat. Wenn Sie sich schnellstmöglich an das Gewerbeaufsichtsamt und, wenn man Ihnen dort nicht zuverlässig hilft, schnellstens an einen Anwalt vor Ort.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.06.2013
Antwort auf:
Kündigung in Elternzeit
Du widersprichst schriftlich der Kündigung mit dem Hinweis, dass in der Elternzeit Kündigungsschutz besteht.
Erhältst du nicht umgehend eine Antwort, machst du dich auf zum Gericht und reichst Kündigungsschutzklage ein (Frist von (ich mein) 10 Tagen nach Zugang der Kündigung!!!).
(Warum hast du bei dem angespannten Arbeitsverhältnis nur 1 Jahr Elternzeit angemeldet!!!)
Dann suchst du dir einen neuen Job!
Denn er kann dir spätestens am 17.08.2013 die Kündigung mit der vertraglichen Frist überreichen.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 03.06.2013, 23:29
Antwort auf:
Kündigung in Elternzeit
Es tut mir sehr leid, dass du "wegen dem Kampf um das Mutterschaftsgeld" die Kündigung erhalten hast.
Vor allem, weil sich der AG ja alles wiederholen konnte!
Ich vermute mal, mit dem AG ist eh nicht gut Kirschen essen. Rücksicht auf Mütter mit jungen Kindern - Fehlanzeige! Rücksichtnahme bei Urlaubsplanungen und Kindergartenschließzeiten - ausgeschlossen. Sorry!
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 03.06.2013, 23:42