Liebe Frau Bader,
vorerst wünsche ich Ihnen ein Frohes Osterfest!
Zu meiner Frage: meine Elternzeit endet am 21.05.2018. Derzeit habe ich mich beworben und habe Aussicht auf eine neue Stelle, wobei ich den Vertrag hierzu voraussichtlich erst innerhalb der nächsten Wochen erhalte. Mein Arbeitsvertrag enthält abweichend zum §622 Abs. 2 eine 4-wöchige Kündigungsfrist. Nun hatte ich vor zum 30.05.2018 zu kündigen. Ist dies möglich? Habe nun den §19 BEEG gelesen und bin etwas verwirrt. Könnten Sie mich eventuell aufklären, ob eine Kündigung meinerseits trotz dieses § möglich ist? Oder ob ich diese Frist von drei Monaten einzuhalten hätte?
Herzlichen Dank im Voraus
von
JaSt86
am 01.04.2018, 11:51
Antwort auf:
Kündigung in der Elternzeit
Hallo,
zum Ende der EZ greift die 3-Monatsfrist.
Wenn Sie aber zum 31.05. kündigen, gilt die vertragliche Frist
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.04.2018
Antwort auf:
Kündigung in der Elternzeit
ps.: Also nochmal konkret :) Welche Kündigungsfrist würde in meinem Fall zum 31.5.18 gelten? 4 Wochen, also vertraglich oder hätte ich die drei Monate einhalten müssen?
von
JaSt86
am 01.04.2018, 22:10
Antwort auf:
Kündigung in der Elternzeit
Folgender Link verwirrt mich hier, vlt können Sie ja hier mal reinschauen: https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/tillmannsmutschler-beegmuschg-beeg-19-kuendigung-zum-ende-der-elternzeit_idesk_PI10413_HI2301838.html
von
JaSt86
am 01.04.2018, 23:06
Antwort auf:
Kündigung in der Elternzeit
Super, danke! Also kann ich bspw am 30.4. zum 31.5 kündigen? Vg
von
JaSt86
am 03.04.2018, 10:39
Antwort auf:
Kündigung in der Elternzeit
Ja, nachdem du nicht zum 20.5. sondern zum 31.5. kündigen willst, hast du nicht 3 Monate sondern die vertraglichen 4 Wochen.
von
malini
am 03.04.2018, 19:56