hupsi
Ich habe mich entschlossen, ca. im März bei meinem Arbeitgeber ein drittes Jahr Elternzeit zu beantragen um die Frist einzuhalten. Im Internet habe ich jedoch gelesen.... Wer die Elternzeit innerhalb eines Zeitraums der ersten zwei Lebensjahre des Kindes verlängern will, ist also immer von der Zustimmung des Arbeitgebers abhängig. Bei der Entscheidung über die Zustimmung hat der Arbeitgeber seine Interessen sowie die des Arbeitnehmers angemessen zu berücksichtigen. Muss meine Chefin meiner Verlängerung Zustimmen?
Hallo, wenn ich es recht verstehe, haben Sie doch zwei Jahre benatragt? Dann braucht es die Zustimmung nicht Liebe Grüße NB
Dojii
Hast du vorher zwei Jahre Elternzeit beantragt? Also von Geburt an bis zum zweiten Geburtstag? Dann brauchst du die Zustimmung nicht. Die Zustimmung brauchst du nur für eine Änderung IN den 2 Jahren. Aber du willst ja NACH den zwei Jahren noch ein Jahr dranhängen. Von daher musst du nur die Frist von mindestens 7 Wochen vor Ende der ersten zwei Jahre einhalten, in denen du das dritte Jahr anmelden musst.
Mitglied inaktiv
Eine Verlängerung wird wie ein Zeitabschnitt angesehen wenn ich mich nicht irre. Und wenn du 2 Jahre genommen hast kannst du das 3te auch ohne Zustimmung des AG dranhängen wenn du es eben entsprechend 7 Wochen vorher mitteilst. Der AG kann ablehnen aus wichtigen betrieblichen Gründen für den Zeitraum zwischen dem 3ten und 8ten Lebensjahr. Schau mal hier in Ruhe: https://www.bmfsfj.de/blob/93614/883f631806ac368da9d4a5a1cce66aa8/elterngeld-elterngeldplus-und-elternzeit-data.pdf
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