doris01
seid fünfeinhalb Jahren bin ich als Medizinische Fachangestellte in einer Privatarzt Praxis unter fünf Angestellten tätig. Im Oktober 2012 bekam ich mein erstes Kind und befinde mich seidem in Elternzeit noch bis ende Oktober 2013. Mit meinem Chef hatte ich eine mündliche Vereinbarung, das ich nach meiner Elternzeit auf Teilzeit Basis wieder arbeiten könnte. Für meinen Sohn bekam ich einen Kita Platz auf November 2013. Somit einigten wir uns auf einen Wiedereinstieg im November. Im Juli kündigte mir mein Chef telefonisch mit der Begründung mein Kind sei noch sehr klein und sicherlich des öffteren auch mal krank und dann würde Er mein Gehalt umsonst bezahlen.Allerdings habe ich noch keine schriftliche Kündigung erhalten. Meine Fragen an Sie: Wir sind eine Praxis mit drei Angestellten. hat mein Chef das Recht mich in meiner Elternzeit zu kündigen? muss mein Chef mich nach meiner Elternzeit wieder einstellen, da ich per Arbeitsvertrag zwei Monate Kündigungsfrist habe. habe ich einen Anspruch auf zwei Monatsgehälter, Vollzeit wie vor meiner Elternzeit, da der Wiedereinstieg auf Teilzeit nur mündlich vereinbart wurde. Mit freundlichen Grüssen und vielen Dank im voraus.
Hallo, in der Elternzeit ist man nicht kündbar, außerdem unterliegt die Kündigung der Schriftform. Ich wurde wie geplant meine Arbeit aufnehmen und die Sache auf mich zukommen lassen. Nach Beendigung der Elternzeit haben Sie jedoch keinen Anspruch auf besonderen Kündigungsschutz. Besser wäre es deshalb, wenn Sie die Elternzeit auf drei Jahre verlängert und in der Elternzeit Teilzeit arbeiten. Dann sind Sie weiterhin unkündbar. Das setzt jedoch, wenn Sie weniger als zwei Jahre bei der Geburt beantragt haben, die Zustimmung des Arbeitgebers voraus. Liebe Grüße, NB
SumSum076
Als erstes würde ich mir ein Gedächtnisprotokoll von dem Telefonat anfertigen! Eine Kündigung wegen "Muttersein" geht nämlich auch in Kleinbetrieben nicht! Wenn dir was an dem Job liegt, klärst du nun deinen Chef in einem Gespräch darüber auf, dass du eine qualifizierte Arbeitskraft bist, die sehr wohl Regelungen für den Kind-krank-Fall treffen wird und falls wirklich mal der Fall eintritt, in dem du zuhause bleiben musst, muss er dein Gehalt ja gar nicht zahlen (vielleicht weiß er das nicht). Gruß Sabine PS: Warum machst du eigentlich nicht Teilzeit in Elternzeit?
Mitglied inaktiv
Wegen Kündigung, solange du nichts scriftlich hast, gilt die eh nicht. Solltest du sie schriftlich bekommen, dann Anwalt einschalten und Kündigungsschutzklage einreichen. ABER !!! Wenn Du wegen Teilzeit nach der Elternzeit nichts schriftlich hast, hast du unter Umständen ein Problem. Weil, Du bist verpflichtet nach der Elternzeit deine alte Stelle wieder anzutreten, sprich dann Vollzeit. Kannst du das nicht, dann kann der Chef dich sehr schnell kündigen. Und dann kannst du auch schlecht dagegen vorgehen. er darf dich nicht in der EZ kündigen, aber am ersten Tag nach dieser. Und Eingewöhnung kann dauern. Ich muß jetzt seit dem 1ten August wieder arbeiten (nur Teilzeit), Eingewöhnung läuft seit Anfang Juli. Und so richtig rund läuft das nicht. Allerdings ist meiner auch gerade mal 1 Jahr alt geworden. Würde da beim KiGa nachfragen ob es nicht doch schon vorher geht, dann hättet ihr da weniger Stress. Rechtsanspruch hast du auf mind. 25 Std Betreuung seit dem 1.08.13 auch für unter 3jährige. Ausserdem, nicht viele KiGa/KiTa-Kinder sind im ersten Jahr öfters krank. Erst dann damit zu starten wenn man wieder im Beruf einsteigen will, ist eine ungünstige Variante. Ich kann da die Bedenken deines AG zumindestens verstehen. Hätte ich eine andere Option gehabt, hätte ich die Eingewöhnung mind. 3 Monate laufen gelassen bevor ich wieder arbeiten gegangen wäre.
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