Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung in der Elternzeit?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigung in der Elternzeit?

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, soeben hatte ich einen Termin bei meinem Arbeitgeber. Dieser teilte mir mit, dass es ihm aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, mir eine Teilzeitstelle einzuräumen und mich schon gar nicht als Vollzeitstelle weiter zu beschäftigen. Daher wäre es doch das einfachste, wenn ich eine Aufhebungsvereinbarung unterzeichnen würde, da ja derzeit eine Kündigung aufgrund des Mutterschutzes nicht möglich ist. Aufgrund eines Beschäftigungsverbotes sind auch noch 30 Urlaubstage geblieben, die ich nicht mehr nehmen konnte. Eine Auszahlung soll ich auch nicht, erhalten, da ich ja nicht arbeiten war. Soweit ich richtig informiert bin, steht mir mein Resturlaub zu, da ich ja aufgrund des Beschäftigungsverbotes gar nicht nicht Möglichkeit hatte, diesen anzutreten. Bei Antritt der Elternzeit hatte ich bereits eine Teilzeitbeschäftigung nach der Elternzeit (1 Jahr) beantragt, zugesagt wurde mir dies allerdings nur mündlich. Die wirtschaftliche Lage hat sich dort auch ziemlich verschlechtert, allerdings sehe ich nicht ein, dass das jetzt auf meine Kosten gehen soll. Eine Aufhebungsvereinbarung habe ich nicht unterzeichnet, da - wenn ich bis zum Ende der Elternzeit im September - keine andere Arbeitsstelle finde, ja auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld besitze. Was tun? Was passiert, wenn ich die Aufhebungsvereinbarung nicht unterzeichne? Muss ich weiter beschäftigt werden, obwohl sie mich nicht bezahlen können? Wie verhält es sich mit dem Resturlaub? Nach welchem Einkommen richtet sich das Arbeitslosengeld? Höhe des vorherigen Einkommens oder Elterngeld? Ich bin total am Boden zerstört, da ich gar nicht weiß, wie es nun finanziell weitergehen soll. Mit dem Arbeitgeber war alles abgesprochen und nun, als ich eine Bestätigung für den Krippenplatz angefordert habe, bekomme ich das alles mitgeteilt. Sonja


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn der AG nachweisen kann, dass er wirtschaftlich keine Möglichkeit der TZ besteht u Sie keine Zeugen für die Zusage haben, sieht es schlecht aus. Dann bleibt nur die Kündigung. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hi, auf keinen Fall selbst kündigen! Wenn der AG selbst einräumt, dass er auch keine Vollzeitstelle anbieten kann nach der Elternzeit, muss er nach einem Kündigungsgrund suchen - und wenn er den nicht findet, dann sollte er die Aufhebung anbieten unter Zahlung einer großzügigen Abfindung und Abgeltung des Resturlaubs. Ich würde stillhalten und deutlich machen, dass ich auf jeden Fall nach Ende der Elternzeit zurückkommen möchte - notfalls auch in Vollzeit. Dann hat er den schwarzen Peter... Sollte es dann zu einer Aufhebung kommen, würde ich mir vom AG schriftlich bestätigen lassen, dass er dir eben keinen Arbeitsplatz anbieten konnte und dir sonst hätte kündigen müssen. Das reicht idR aus, damit du keine Sperre von der Arge bekommst. Gruß, Speedy


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