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Hallo Frau Bader, mein Sohn wurde im Mai 2004 geboren ich habe die vollen 3 Jahre Elternzeit beantragt,Ende der Elternzeit wäre im Mai 2007 gewesen,seit Mai 2005 habe ich bei meinem Arbeitgeber auf 400 Euro Basis gearbeitet.Im März 2006 wurde bekanntgegeben das der Standort zum 30.04.06 schliesst mein letzter Arbeitstag war der 30.3.2006. habe mich nach Bekanntgabe das der Standort geschlossen wird sofort beim Arbeitsamt gemeldet,da ich mich dem Arbeitsmarkt wieder als Teilzeitkraft zur Vefügung stellen möchte,konnte noch kein Arbeitslosengeld beantragen da ich noch keine Kündigung hatte (Dauer der Genehmigung durch die Arbeitsschutzbehörde).Ich habe aus finanziellen Gründen einen 400 Euro Job bei einem anderen Arbeitgeber gefunden und dem Arbeitsamt Bescheid gegeben.Heute habe ich meine Kündigung bekommen da ich über 5 Jahre vor der Geburt meines Sohnes in Teilzeit gearbeitet habe,habe ich eine Kündigungsfrist von 2 Monaten also bis 30.Juni 2006.Auf der Kündigung steht ich soll mich unverzüglich beim Arbeitsamt melden. Meine Fragen 1.Kann mich mich trotz 400 Euro Job (15 Stunden/Woche beim Arbeitsamt melden,wenn ich mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stelle. 2.Was ist wenn mein Arbeitgeber mir den 400 Euro Job nach einiger Zeit kündigt,steht mir dann noch Arbeitslosengeld aus meiner vorherigen Tätigkeit zu wenn ich es nicht sofort beantrage. 3.Wie lange nach Erhalt der Kündigung kann man Arbeitlosengeld beantragen,oder verfällt der Anspruch, wäre ja eigentlich noch bis Mai 2007 in Elternzeit. 4.Wie ist es mit der Krankenversicherung,endet sie nach der Kündigungsfrist oder erst nach dem eigentlichen Ende der Elternzeit,sprich Mai 2007. Für die Beantwortung meiner Fragen wäre ich Ihnen sehr sehr dankbar,da mir die Dame bei der Arbeitsagentur keine Auskunft geben konnte. Mit freundlichen Grüßen
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