Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung in der Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigung in der Elternzeit

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Hallo! Meine Tochter wurde am 8.1.04 geboren und seit dem bin ich in Elternzeit. Ich habe bei meinem AG 3 Jahre Eltenzeit eingereicht, was er auch angenommen hat. Jetzt möchte ich doch wieder arbeiten gehen, aber nicht mehr in der gleichen Firma. Kann ich jetzt ohneweiteres kündigen, ohne das ich nochmal in dieser Firma arbeiten muß? Ich habe laut Arbeitsvertrag dort 4 Wochen kü-Frist. Wie muß ich das machen, damit ich nicht mehr dort hin muß. Gruß


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, mit der normalen Frist kündigen. Oder sich erst mal einen TZ-Job suchen und in der EZ mit Zustimmung des AG arbeiten. Gruß, NB


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warum willst du jetzt kündigen? wenn du nicht vor ablauf der ez wieder woanders arbeiten möchtest kündige 3 monate vor ablauf der ez, damit du kranknversichert bleibst. ansonsten bleibt´s bei den 4 wochen.


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Ich möchte Kündigen weil ich ein einmaliges Angebot bekommen habe, dass ic nicht ausschlagen kann. Aber meine frage ist ob ich die 4 Wochen kündigungsfrist noch in der alten Firma arbeiten muß? Gruß


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Hallo, wenn du im Erziehungsurlaub bist, und du von dir aus kündigst, warum sollst du dann arbeiten, du hast ja eigentlich 3 Jahre Erziehungsurlaub angemeldet. Kann ja dem Arbeitgeber nur recht sein, wenn du vor ablauf der Zeit kündigst.


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Hallo, ich habe auch gekündigt und das ging ohne große Probleme. viele grüße tine


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