Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich (37.SSW) bin derzeit als kfm. Angestellte unbefristet in einem Kleinbetrieb mit weniger als 5 Mitarbeitern (Kündigungsschutzgesetz greift hier also nicht) beschäftigt. Nach ausführlichem Gespräch mit meinem AG steht nun fest das ich nach dem EU nicht mehr dort arbeiten werde (meine eigene Entscheidung aufgrund der geringen Arbeitszeit von 15h die Woche). Wir haben uns darauf geeinigt das er mich kündigt wenn die Mutterschutzfrist endet. Nun meine Fragen: Muß ich mich dann beim Arbeitsamt melden? Arbeitslosigkeit und EU schließen sich doch eigentlich aus, oder? Muß ich trotzdem bei meinem AG den EU beantragen? Wie bin ich dann versichert? Welche Behörde muß der Kündigung zustimmen? An wen muß man sich da wenden? Eigentlich kann man ja im EU nur unter bestimmten Vorraussetzungen gekündigt werden, oder? Welchen Kündigungsgrund sollte mein AG angeben? Ich habe ein sehr gutes Verhältnis zu meinem AG aber wir sind da jetzt beide etwas überfordert mit dieser Situation. Vielen Dank für Ihre Antwort!!! Nadine
Liebe Nadine, am besten, Sie machen den EU ganz normal, dann sind Sie beitragsfrei kk versichert. Danach können Sie sich arbeitslos melden.grds. können Sie als Schwangere/ mit Kind als Arbeitssuchend anerkannt werden. Dann sind Sie beitragsfrei KK versichert. Problematisch ist, dass Sie, sobald das Kind da ist, nur als arbeitslos gelten, wenn Sie dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Es kann also sein, dass das zuständige Arbeitsamt einen Nachweis von Ihnen fordert, in wieweit Sie für die Arbeitszeit eine Betreuungsmöglichkeit für das Kind haben. Falls dieser nicht vorgelegt und das AA zum Schluss kommt, dass Sie tatsächlich nicht arbeiten können, bekommen Sie kein Arbeitslosengeld. Für Kinder, die nach dem 01.01.01 geboren sind, kann Arbeitslosengeld und Erziehungsgeld parallel beantragt werden. Gruß, NB
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