Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung Hauptarbeitgeber Ende der Elternzeit

Frage: Kündigung Hauptarbeitgeber Ende der Elternzeit

Nelie1113

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Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit läuft Ende Mai aus. Ich habe alle mir zustehenden Jahre ausgeschöpft. Ich arbeite Teilzeit in Elternzeit, jedoch nicht auf die Elternzeit befristet, bei einem anderen Arbeitgeber 20 Std./Woche und zusätzlich auf 450 Euro Basis bei einem weiteren Arbeitgeber. Zu meinem Hauptarbeitgeber, bei dem ich Vollzeit mit 38.5 Std./Woche beschäftigt bin, will ich aufgrund der Entfernung nicht zurück und muss daher kündigen. Meine Kündigungsfrist beträgt 5 Monate zum Quartalsende. Aus diversen Gründen würde ich nun gerne zu diesem Zeitpunkt und nicht genau zum Ende der Elternzeit kündigen. Ich habe genug Urlaub übrig, um die Zeit vom Ende der Elternzeit bis Ende der Beschäftigung, welche der 30.06. wäre, abzudecken. Mir stellt sich nun jedoch die Frage, ob dies überhaupt möglich ist. Ich hätte ja dann in dieser Zeit drei Arbeitsverhältnisse mit insgesamt ca. 65 Std./Woche. Auch ist die Frage wie sich das mit dem Urlaub verhält. Ich hätte genau zu dieser Zeit bei meiner Teilzeitstelle auch 2 Wochen Urlaub, beim Minijob könnte ich auch Urlaub zu der Zeit nehmen, aber es bleiben ja dann 4 Wochen, in denen ich beim Hauptarbeitgeber im Urlaub wäre, jedoch bei den beiden anderen Arbeitgebern arbeiten würde. Auch Frage ich mich, wie das mit der Steuerklasse wäre, müsste mein Hauptarbeitgeber dann die Klasse 6 zugrunde legen, oder mein Teilzeitarbeitgeber? Vielleicht können Sie mir hier etwas Licht ins Dunkle bringen. Vielen Dank und liebe Grüße Nelie


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich verstehe das nicht so ganz. Sie haben: AG 1: VZ. zZ EZ AG 2: TZ 20 Std/ Wo -> Vertrag ebenfalls unbefristet AG 3: Minijob -> auch unbefristet? Das mit den 65 Std/ Wo sehe ich auch als Problem. Besser ist es, den VZ-Job mit der EZ zu beenden und sich den Urlaub auszahlen zu lassen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Mit Urlaub kannst du die Zeit nicht überbrücken. Die Wochenarbeitszeit ist trotzdem überschritten. Kündige den Hauptjob mit 3 Monatsfrist genau zum EZ Ende. Urlaub wird dann ausgezahlt


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