mumpfiii
Hallo, ich bin bis zum 5.10 in Elternzeit. Wir haben spontan im Februar einen Krippen Platz erhalten. Elternzeit verkürzen war nicht möglich somit habe ich eine Freistellung erhalten und arbeite momentan wo anders. Von diesem Arbeitgeber habe ich jetzt ein super Job Angebot bekommen, was ich gerne annehmen würde. Nun bekomme ich nirgends raus zu wann ich kündigen kann. Kann ich die Kündigung erst am 6.10(erste Arbeitstag) bei meinem eigentlichen Arbeitgeber einreichen ? Fristen laut Vertrag sind die gesetzlichen Bestimmungen
Hallo, nein, Sie können schon in der EZ mit den vertraglichen/ gesetzlichen Fristen kündigen. Liebe Grüße NB
luvi
Hallo, Wenn du genau zum Elternzeitende kündigen willst, musst du 3 Monate vorher kündigen. Du kannst auch zu einem beliebigen Datum kündigen, dann gelten die Bestimmungen laut Deinem Vertrag. LG luvi
Felica
Fristgerecht kannst du dich gar nicht mehr kündigen. Daa hätte 3 Monate vor Ende EZ passieren müssen. Auch vertragliche geht sicherlich nicht mehr weil meistens zum monatsende. Bliebe also Aufhebungsvertrag. Oder sofern du noch EZ übrig hast versuchen diese dran zu hängen um dann zeitgerecht zu kündigen. Alternativ wenn Urlaub oder Überstunden noch vorhanden geht das evtl. Das heisst aber ein Job in Steuerklasse 6, ausser die Tätigkeit welche du aktuell machst ist ein 450 € Job.
mumpfiii
Also das ich die 3 monatsfrist verpasst habe weiß ich. Ich habe noch 50 Urlaubstage und mein neuer Arbeitgeber würde auch warten. Nur was bedeutet dieses zu einem beliebigen Datum. Mal habe ich gelesen das ich auch jetzt schon kündigen kann mit einer 4 Wochen Frist zum 30.10, obwohl ich ein paar Tage davon noch in Elternzeit bin(Ende 6.10) und mal habe ich gelesen das ich erst am ersten Arbeitstag kündigen kann. Wie gesagt der neue Arbeitgeber würde warten, ich weiß nur einfach nicht zu wann ich kündigen kann
Mitglied inaktiv
Du kündigst jetzt zum 30.10. (weil Frist zum Ez Ende verpasst) mit der ein Monatsfrist... Gehst die paar Tage arbeiten oder überbrückst mit Urlaub. Die Tage die du so nicht nehmen kannst, bittest du um Auszahlung. Alternative du bittet deinen AG um einen Aufhebungsvertrag. Arbeitsbeginn beim neuen AG wäre dann der 01.11. Das du bis 5.10 in EZ bist, spielt keine Rolle. Dein ursprüngliche Arbeitsvertrag ruht ja lediglich
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