Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

kündigung durch AG während elternzeit

Frage: kündigung durch AG während elternzeit

ziyal

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hallo frau bader, ich arbeite in der privaten häuslichen pflege u habe bis ende januar 2013 elternzeit. heute hatte ich die kündigung zum 1.11. im briefkasten, den grund kann ich mir denken (nichts “betriebliches “), aber es gab kein gespräch im vorfeld. meine chefin u ich haben in den letzten 14 tagen aneinander vorbei telefoniert, ich habe sie nicht erreicht u sie mich auch nicht. ist diese kündigung während der elternzeit überhaupt rechtens? muss ich mich jetzt beim arbeitsamt melden? oder erst am ende der elternzeit? wir sind auf ein 2. gehalt angewiesen, werde mir so oder so eine neue stelle suchen, die ich ab februar antreten werde. ich bin noch etwas durcheinander... :/


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, eine Kündigung während der Elternzeit ist unzulässig. Sie haben nunmehr drei Wochen Zeit, dagegen vorzugehen. Sie können zu einem Anwalt gehen oder zum Arbeitsgericht, dort nimmt ein Rechtspfleger die Klage zu Protokoll. Liebe Grüße, NB


Mitglied inaktiv

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Die Kündigung ist rechtswidrig. IN der Elternzeit kannst nur Du kündigen, Dein AG aber nicht - denn Du hast Kündigungsschutz. Ich würde dennoch formal den AG per Einschreiben darauf hinweisen dass die Kündigung nichtitg ist, da rechtswidrig (BBEG §18). Etwas anderes wäre es, wenn das Gewerbeaufsichtsamt diesem zugestimmt hat, was aber wohl nicht der Fall gewesensein wird, denn selbst bei Betriebsauflösung stimmen die dem nicht mal eben so zu. Dein AG kann Dich am 1. Arbeitstag nach der Elternzeit mit der festgelegten Kündigungsfrist kündigen (sollte keine explizite Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag stehen, so sind es mindestens 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende - jenachdem wie lange Du in dem Betrieb beschäftigt warst auch länger: http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/kuendigung/content_03_03.html Dennoch solltest Du Dich direkt bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden (Startzeitpunkt 1. Tag nach der Elternzeit), da Du ja davon ausgehen kannst dass Du die Kündigung bekommen wirst - leider! LG Sabine


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