Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung durch AG innerhalb/nach Elternzeit

Frage: Kündigung durch AG innerhalb/nach Elternzeit

Mitglied inaktiv

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Guten Morgen! Ich habe einige Fragen zu Kündigungsgründen, -fristen, etc.: Ich habe vor einigen Tagen per Telefon erfahren, dass die Firma, in der ich seit 6 Jahren angestellt bin, zum Jahresende aufgelöst wird. Noch ist es nicht offiziell, aber die Büroräume sind bereits gekündigt und im August sollen angeblich Personalgespräche stattfinden - aber die Angestellten werden noch dumm gehalten und über nichts informiert. Z.Zt. befinde ich mich noch in der 3jährigen Elternzeit, und zwar bis zum 25.11.2006. Eigentlich wollte ich danach wieder dort arbeiten, statt Vollzeit dann Teilzeit und hatte meinem Chef Mitte März diesen JAhres auch schon einen Vorschlag bzgl. Arbeitstagen und -zeiten etc. gemacht. Bislang hat sich dieser aber nicht ein einziges Mal bei mir gemeldet, und nun habe ich eben die Nachricht der Firmenauflösung erhalten. Nun meine Fragen hierzu: Meine vertragl. sowie gesetzl. Kündigungsfrist beträgt ja 3 Monate zum Monatsende - gilt diese auch bei Firmenschließung oder kann der AG in diesem Fall fristlos kündigen? Welche Gründe gibt es für die ordentliche und die fristlose Kündigung? Habe ich durch meine noch laufende EZ einen Sonderstatus oder gelten alle Regelungen/Kündigungen für alle AN gleich? Welche Ansprüche verliere ich durch die Firmenschließung (Abfindung, etc.)? Muss ich mich dann nach Kündigung trotz Elternzeit arbeitslos melden? Ich möchte mich nur absichern für den FAll, dass mein Chef (wie wir alle erwarten) uns AN über den Tisch ziehen möchte, denn er würde am liebsten alle sofort loswerden und versucht, uns künstlich dumm zu halten, um uns dann die Pistole auf die Brust zu setzen und uns irgendwelche schnellen und rechtlich vielleicht nicht so ganz astreinen Angebote zu machen... Vielen DAnk für Ihren Rat!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise u stellen Sie eine kurze allgemeine Frage! Gruß, Nb


Mitglied inaktiv

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Noch ein Nachtrag bzw. noch eine Frage: Wie verhält es sich, wenn mein Chef mich nach Ende der EZ quasi vom 25.11. bis zum 31.12.2006, also bis zur Schließung des Büros, noch arbeiten lässt? Ändert sich dann an Fristen und Gründen bzw. an meinen Ansprüchen etwas? Danke!!!


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