mimimetus
Guten Tag, Ich habe folgendes Problem ich hatte heute einen Telefonat mit meiner Arbeitgeberin. Meine Tochter ist am 23.12 2017 geboren. Ich habe drei Tage danach den Antrag auf Elternzeit für 24 Monate abgeschickt per E-Mail und schriftlich Punkt in diesem Antrag erwähnte ich dass ich nach Ablauf der ersten zwölf Monate und zwar nach dem ersten Geburtstag meiner Tochter wieder arbeiten wollen würde und zwar in Teilzeit. Daraufhin rufe mich meine Arbeitgeberin an und fragte mich was ich mit Teilzeitbeschäftigung meinen würde ich erklärte ihr darauf hin dass ich nicht mehr als 30 Stunden die Woche während der Elternzeit arbeiten darf. Sie wurde leicht hysterisch und schrie fast am Telefon dass sie sich ja nicht die Teilzeitstellen so aus dem Ärmel schütteln könnte. Ich sagte ihr falls es aus betrieblichen Gründen nicht möglich wäre mich in Teilzeit einzustellen würde ich das gerne schriftlich haben wollen. Es vergingen einige Tage ohne eine Rückmeldung nach dem Telefonat und dann ergriff ich noch mal den Hörer und rufe sie noch mal an sie sagte mir dass sie mit Grippe im Bett liegen würde und schrie dann wieder herum und wurde halt wirklich ab lässig und legte auf. Ich versuchte es noch mal per Mail. Sie bestätigte mir daraufhin eine Elternzeit bis Februar 2019. Ich schrieb ihr noch mal dass ich eine 24 monatige Elternzeit beantragt habe und die würde bis Ende Dezember 2019 gehen. Seitdem konnte ich sie weder telefonisch noch schriftlich dazu animieren mir eine Antwort zu geben. Telefonisch konnte ich sie auf einmal gar nicht mehr erreichen sie ist einfach nicht rangegangen sobald sie meine Nummer gesehen hat. Nun habe ich eine neue Telefonnummer und ich habe sie heute noch mal angerufen was jetzt mittlerweile über ein Jahr lang her ist und sie ist rangegangen. Als sie merkte dass ich dran bin ihre Laune wieder Richtung Keller Punkt Ich fragte sie am Telefon ob sie sich noch an mich erinnern kann und habe sie dann noch mal über den Sachverhalt aufgeklärt weil sie sich ja nicht erinnern konnte dann sagte sie ja ich habe keine Teilzeitstelle für Sie und dann müssen wir einfach eine Kündigung schreiben. Ich sagte ihr dass sie mich nicht kündigen kann dass ich Kündigungsschutz habe und sie fragte dann wie lange wollen Sie denn bitte noch die Kündigungsschutz Schiene nutzen. Sie wurde wirklich laut hat mich nicht mehr ausreden lassen und irgendwann hat sie einfach das Telefonat beendet ich konnte sie daraufhin nicht mehr erreichen jetzt habe ich noch mal per WhatsApp versucht auch per E-Mail aber ich denke da wird nichts kommen. Das Problem ist einfach nur dass ich noch Eltern Geld und somit Kinderzuschlag und Wohngeld nur bis zum nächsten Monat bekomme und wenn ich dann nicht in Teilzeit wenigstens arbeite habe ich keine Leistung mehr zu Verfügung. Geschweige denn ein Entgelt zum Überleben. Sie hätte mir ja auch bescheinigen können dass es für sie in Ordnung ist dass ich während der Elternzeit woanders in Teilzeit arbeiten darf aber man kann einfach nicht mit ihr reden sie beharrt auf die Kündigung und lässt mich nicht ausreden. Mein Problem ist jetzt einfach nur dass ich ja ab März erstens kein Gehalt habe zweitens fallen mir Wohngeld und Kinderzuschlag weg und da ich ja in Beschäftigungen bin ungekündigt würde ich ja auch keine Leistungen vom Jobcenter bekommen sprich Hartz IV oder Arbeitslosengeld 1 wo bei Arbeitslosengeld 1 bekommt man ja nur wenn man gekündigt wurde oder gekündigt hat mit Sperrzeit. Ich weiß jetzt einfach nicht mehr wie ich handeln soll. Ich habe schon mal einen Anwalt eingeschaltet da sie mir während des Beschäftigungsverbotes eine Kündigung ausgesprochen hatte diese musste sie aber erfolgreich zurückziehen. Das ist mir einfach alles zu viel Stress mit dieser Frau das kann doch nicht sein dass sie sich einfach so verhalten kann ohne dass es eine Stelle gibt die das kontrolliert. Ich meine irgendwo muss sie doch die Genehmigung bekommen haben eine Firma zu gründen und es gibt doch auch Vorschriften für Arbeitgeber von wem werden die denn kontrolliert. Sie kann doch nicht einfach mit jeder schwangeren Frau so umgehen oder mit jeder Frau die in Elternzeit ist. Hier ist es ja relativ egal ob ich mich an den Rechtsanwalt Wende oder nicht weil letztendlich trage ich ja die Kosten da muss es doch bestimmt noch was anderes geben sie muss doch auch irgendwelche Auflagen erfüllen oder nicht?
Hallo, bitte die Frage noch mal kürzer gefasst formulieren. Das kann ich nicht alles lesen. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Wenn die Chefin deinen Antrag nicht innerhalb von 4 Wochen schriftlich abgelehnt hat, gilt er als genehmigt.
cube
Du hast fristgerecht deine Ez schriftlich für 24 Monate eingereicht und gleichzeitig einen Antrag auf TZ ab dem 13. Monat gestellt. Diesem hat sie nicht innerhalb der Frist widersprochen. Bisher hat sie sich aber auch geweigert, die TZ mit dir wirklich zu besprechen. Also die TZ ist ohne Widerspruch gültig. Allerdings: hast du keine Angaben gemacht, wieviel Stunden an welchen tagen oder von x bis x Uhr oä ist eben auch nur die TZ als solche genehmigt - aber eben keine weiteren Parameter auf die du dich berufen könntest. Was du jetzt machen kannst und musst, um deine Seite einzuhalten: dort zum von dir angegebenen Termin erscheinen und deine Arbeitskraft wie vereinbart (der TZ wurde ja nicht widersprochen) anbieten. Was dann kommen kann: sie gibt dir Zeiten, die du zwar laut Hauptvertrag abdecken müsstest, die du aber jetzt wegen Betreuung nicht abdecken kannst/willst. Das ist dann dein Pech, weil/wenn du bisher noch nichts angeben hast diesbezüglich. Sie teilt dir jetzt mit, dass TZ aus betrieblichen/organisatorischen Gründen nicht möglich ist. In beiden Fällen hast du damit automatisch das Recht, während der EZ bei einem anderen AG in TZ zu arbeiten. Oder aber: sie schickt dich wieder heim, weil sie einfach keinen Bock auf dich hat. Und jetzt wird´s komplizierter: eigentlich wäre das jetzt eine Freistellung ihrerseits inkl. Gehalt. da aber nichts vereinbart ist bzw. von dir vorgegeben bzgl. Arbeitszeiten, weiß ja keiner, was du theoretisch verdienen würdest. Abgesehen davon wird sie wohl eher nicht freiwillig irgendetwas zahlen wollen. Willst du denn wirklich da arbeiten? Denn wenn sie dir doch etwas anbietet weil du auf der Matte stehst, kannst du plötzlich sagen "ne, ich arbeite woanders". Du solltest jetzt! nochmal fristgerecht einen ordentlichen schriftlichen Antrag auf TZ während der EZ stellen mit allen Angaben, die dir wichtig sind ("zurückkommend auf meine Antrag auf TZ teile ich Ihnen hiermit meine Wunscharbeitszeiten usw mit und teile nochmal mit, dass ich TZ ab xxx beantrage"). Und dann wartest du ab. Widerspricht sie dem nicht innerhalb von 4 Wochen, ist das genehmigt, was du da aufgeführt hast. Und das wird im Zweifelsfalls die Grundlage für eine Klage beim Arbeitsgericht sein. Vergiss aber nicht, zum Starttag am Arbeitsplatz aufzuschlagen und wie vereinbart deine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen. Parallel sollest du dich schon mal woanders bewerben.
Felica
Ich würde es anders angehen. Denke das kommt dir auch wo entgegen. Du schnappst dir morgen das Telefon und rufst beim Arbeitsamt an, machst einen Termin. Dort meldelst du dich dann schon mal arbeitssuchend. Mit dem Hinweis das du davon ausgehst, das dein AG dir in der EZ keine TZ-Stelle ab März anbieten will oder kann. Du also mindestens für die EZ eine TZ-Beschäftigung zwischen 15-30 Std die Woche suchen willst. Dann setzt du ein Schreiben an deinen AG auf, am besten mittels Einschreiben und Rückschein mit einer allerletzten Frist wegen der TZ-Vereinbarung. Nenne dort auch genaue Zeiten wann und wie du arbeiten willst und kannst. Darin würde ich auch darauf hinweisen das wenn du nichts anderes innerhalb von sagen wir mal 2 Wochen hörst, meinetwegen auch 4 Wochen, du davon ausgehst das diese Arbeitszeiten genehmigt sind. Ansonsten solle man dir entweder andere Zeiten nennen oder dir die Einwilligung geben das du dann eben innerhalb der EZ woanders in TZ arbeitest. perfekt wäre es wenn du das Schreiben schon beim Termin mit dem Amt dabei hast, mindesten als Kopie. Vorteil wäre, du hast dich entsprechend frühzeitig beim Amt gemeldet, das musst du nämlich eigentlich 3 Monate vorher und du hast was in der Hand falls der AG nicht einlenkt. Wenn er sich nicht meldet, erscheinst du eben genau an dem tag den du angekündigt hast zur angekündigten Uhrzeit und bietest deine Arbeitskraft an. Je nachdem wie der AG dann reagiert, arbeitest du eben dort in TZ und suchst gleichzeitig dazu was neues, glücklich wirst du da auf Dauer ja sicherlich nicht. Oder eben du marschierst danach direkt zum Amt, schilderst denen die Lage und bekommst dann anteilig ALG1 bis du eine TZ-Stelle hast wo du solange arbeiten kannst wie deine EZ noch geht. Oder du eh was komplett neues hast. Oder sitzt beim Anwalt und berätst dich mit ihm wie man weiter vorgehen kann.
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