Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin in der 30.SSW und bis zum 14.06.02 krankgeschrieben. Heute hatte ich ein Gespräch mit meinem Chef und jemanden aus der Personalabteilung. Mir wurde ans Herz gelegt, zum Ende des Mutterschutzes zu kündigen. Ich erhalte dann eine geringe Abfindung. Ich war während der Schwangerschaft häufig krankgeschrieben und wurde von meiner Arbeitskollegin gemobbt. Dieses wurde allerdings heute bestritten, da ich nur so kurze Zeit da war, da kann man gar nicht gemobbt werden. Ich hatte meinem Chef in der letzten Woche einen Brief geschickt, in dem ich ihn mitteilte, dass ich meine Elternzeit für 3Jahre nehmen möchte und dass ich meinen Resturlaub von 21 Tagen vor meinem Mutterschutz (13.07.) nehmen möchte. In dem heutigen Gespräch sagte man mir, das das mit dem Urlaub abhängig ist, ob ich kündige oder nicht. Ich habe nicht vor zu kündigen. Ich habe ein Ultimatum für morgen Mittag bekommen. Bis dahin muss ich mich entschieden haben. Nun meine Fragen: 1. Zu wann können sie mir frühestens kündigen? 2. Können sie mir meinen restlichen Jahresurlaub verweigern? Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Liebe Bianca, Gabi hat recht!!! Nicht ins Bochshorn jagen lassen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin zwar nicht Fr. Bader, arbeite aber in der Personalabteilung und kenne mich da auch etwas aus. Dein AG kann dir natürlich ans Herz legen, daß du kündigst, drauf ebstehen kann er allerdings nicht. Kündigungsschutz ebsteht bis zum Ende des Mutterschutzes und auch während der Elternzeit. Dein Urlaubsanspruch bleibt bestehen und kann/darf dir nicht verwehrt werden. Ein guter Tipp ist es eigentlich immer, die Elternzeit kurz nach der Geburt einzureichen(bis spätestens 2 wochen nach der Geburt) und unbedingt mit reinzuschreiben, daß der AG doch bitte schriftlich begründen soll, wenn er mit der EZ-Planung nicht einverstanden ist. Sollte dein AG sich weiterhin querstellen, wende dich an das Amt für Arbeitsschutz bzw. die Gewerbeaufsicht. Was dein AG da abzieht, ist absolut nicht rechtens. Lieben Gruß, Gabi K.
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