Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

kündigung des arbeitsverhältnisses

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: kündigung des arbeitsverhältnisses

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Sehr geehrte Frau Bader, heute möchte ich mich wegen eines Problemes an Sie wenden, was mich schon eine Weile Beschäftigt und jetzt wieder mehr. Vor 2 Monaten habe ich festgestellt, das sich unser nächstes Kind ankündigt für nächstes Jahr eben. Nun ist es so, das ich seit 2000 schon im Erziehungsurlaub bin, von meinen anderen Kindern. Bin als Beamtin auf Widerruf in Baxern normalerweise Beschäftigt. Nun sieht es wohl so aus, das ich noch ein paar Jahre nicht darin arbeiten kann, da bei uns die Betreuungsmöglichkeiten für nachmittags bzw. auch für kleinere Kinder sehr schlecht sind. Jetzt sind wir am Überlegen, ob ich meinen Beruf kündige. Grund auch dafür, das die Arbeitszeiten mit den Betreuungszeiten des Kiga, und später auch für die SChule in keinem Verhältnis zu einander stehen und es nicht durchführbar wäre. Auch nicht für halbtags. Zu meinen eigentlichen Fragen: wenn ich kündige, wie ist das dann mit der Krankenversicherung? Bin jetzt ja noch privat versichert. Kann ich dann in die gesetzliche (Familien)Versicherung zurück? * entstehen mir (außer verlust des Arbeitsplatzes) noch irgendwelche Nachteile? * kann ich trotzdem meinen Erziehungsurlaub nehmen oder muß ich mich beim Arbeitsamt arbeitslos melden? * von wem bekomme ich dann das Kindergeld (jetzt noch übern arbeitgeber) * muß ich sonst noch irgendetwas beachten? Vielen Dank für Ihre Antwort Gruß Susi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, für Beamtinnen gelten, je nach Dienstherrn, eigene Beamtengesetze. Ich kann also nichts dazu sagen, weil ich nicht weiß, welches Kommunal-, Landes- oder Bundesgesetz hier Anwendung findet. Gruß, NB


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