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Sehr geehrte Frau Bader, heute möchte ich mich wegen eines Problemes an Sie wenden, was mich schon eine Weile Beschäftigt und jetzt wieder mehr. Vor 2 Monaten habe ich festgestellt, das sich unser nächstes Kind ankündigt für nächstes Jahr eben. Nun ist es so, das ich seit 2000 schon im Erziehungsurlaub bin, von meinen anderen Kindern. Bin als Beamtin auf Widerruf in Baxern normalerweise Beschäftigt. Nun sieht es wohl so aus, das ich noch ein paar Jahre nicht darin arbeiten kann, da bei uns die Betreuungsmöglichkeiten für nachmittags bzw. auch für kleinere Kinder sehr schlecht sind. Jetzt sind wir am Überlegen, ob ich meinen Beruf kündige. Grund auch dafür, das die Arbeitszeiten mit den Betreuungszeiten des Kiga, und später auch für die SChule in keinem Verhältnis zu einander stehen und es nicht durchführbar wäre. Auch nicht für halbtags. Zu meinen eigentlichen Fragen: wenn ich kündige, wie ist das dann mit der Krankenversicherung? Bin jetzt ja noch privat versichert. Kann ich dann in die gesetzliche (Familien)Versicherung zurück? * entstehen mir (außer verlust des Arbeitsplatzes) noch irgendwelche Nachteile? * kann ich trotzdem meinen Erziehungsurlaub nehmen oder muß ich mich beim Arbeitsamt arbeitslos melden? * von wem bekomme ich dann das Kindergeld (jetzt noch übern arbeitgeber) * muß ich sonst noch irgendetwas beachten? Vielen Dank für Ihre Antwort Gruß Susi
Hallo, für Beamtinnen gelten, je nach Dienstherrn, eigene Beamtengesetze. Ich kann also nichts dazu sagen, weil ich nicht weiß, welches Kommunal-, Landes- oder Bundesgesetz hier Anwendung findet. Gruß, NB
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Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...
Guten Morgen, meine Situation ist leider kompliziert, und ich hoffe auf eine Einschätzung oder Hilfe. Ich wurde Ende Mai 2025 gekündigt, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.08.2025. Im Juli wurde mir ein ungünstiger Vergleich unterschrieben . Anfang August habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Die Schwangersch ...
Hallo, meine Tochter ist seit März in der Krippe. Da wir keine Konstanz in der Bezugsperson haben, werden wir zum 17.11. in eine andere Krippe wechseln und haben hierfür schon einen Platz bekommen. Normale Kündigungsfrist sind 3 Monate und wir wären damit am 31.1. und hätten natürlich doppelte Gebühren. Am Elternabend Mitte Oktober wurd ...
Hallo Frau Bader, derzeit in EZ bis 31.12.26. Ggf. Neuer AG zum 1.12.26, kann ich kündigen beim alten AG zum 30.11.26 und die EZ vorzeitig beenden? danke! freundliche Grüße
Sehr geehrte, ich benötige eine rechtliche Einschätzung zu meiner aktuellen Situation. Ich bin seit 2022 in Vollzeit bei meinem Arbeitgeber beschäftigt. Meine Elternzeit endet demnächst. Aufgrund der Betreuungssituation meines Kindes ist es mir jedoch nicht möglich, im Schichtsystem (Spät- oder Wochenendschichten) zu arbeiten. Ich habe me ...
Hallo Frau Bader, meine EZ geht bis 30.11.26. ich würde gern einen neuen Job antreten zum 1.11.26, Kind ist betreut. Kündigungsfrist sind 4 Wochen. wie komme ich am besten raus? 3 Monate zum Ende passt ja dann nicht. Kann ich einfach im Sommer die Kündigung rausschicken zum 31.10.26? Danke! Liebe Grüße
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell noch bis September in Elternzeit. Meine Arbeitsstelle ist ca 250 km von meinem Wohnort entfernt, nach der Elternzeit ist es mir also nicht möglich mein Kind adäquat zu betreuen mit dieser Arbeitsstelle. Ich arbeite in einem Unternehmen mit 3 Angestellten und 2 Chefs. Ich möchte nach der Elternzeit also aus dem Unte ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen. Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...
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