Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit endet nun zum 31.05.05. Ich habe 2 Kinder (geb. 11/01 und 06/03 und bin nun seit 11/01 in Elternzeit. Selbst kündigen möchte ich nicht, da ich 10 Jahre in der Firma beschäftigt war. Ich würde meine Beschäftigung auch gerne wieder aufnehmen, aber der Arbeitsweg von über 50 km ist einfach zu weit, da auch der Kindergarten keine flexiblen Öffnungszeiten hat. Natürlich kann ich das meinem Arbeitgeber nicht sagen, sondern Interesse an einer Weiterbeschäftigung zeigen, um möglicherweise eine Abfindung zu erhalten. Hier nun meine Fragen: 1. Falls mein Arbeitgeber die Kündigung ausspricht, zählen die Jahre der Elternzeit bei Berechnung der Abfindung als Beschäftigungsjahre dazu? 2. Wie errechnet sich ein Abfindungsbetrag? 3. Falls ich nun doch wieder meine Beschäftigung aufnehmen sollte, kann ich keine 8 Stunden/Tag arbeiten (aufgrund der Kindergartenöffnungszeiten). Möglich wären höchstens 5 Stunden/Tag. Kann mein Chef dies abschlagen und auf 8 Stunden/Tag bestehen, andernfalls müsse ich selbst kündigen? 4. Mein Chef hat mir bis heute noch keine Kündigung ausgesprochen, wie wären die Fristen seitens des Arbeitgebers? Für Ihre Antwort möchte ich micht recht herzlich im voraus bedanken. Viele Grüße Tami
Hallo, 1. Ja 2. Einen gesetzl. Anspruch gibt es nicht. Wenn, dann augrund freiwilliger ZAhlung, zB 1/2 Gehalt pro Jahr der Betreibszugehörigkeit 3. Das kann man pauschal nicht sagen, es hängt ua von der Anzahl der AN ab 4. Je nach Betriebszugehörigkeit, lesen Sie mal im § 622 BGB Gruß NB
Mitglied inaktiv
1) ja 2) normalerweise 1/2 monatsgehalt pro beschäftigungsjahr 3) das hängt davon ab ob du anspruch auf teilezti hast, also mind. 6 monate im betrieb beschäftigt warst vor der ez (warst du ja) und mind. 15 AN dort beschäftigt sind und keine betrieblichen gründe dagegensprechen (www.teilzeit-info.de) 4) dein ag kann dir erst am 1. arbeitstag nach der ez kündigen. einen rechtsanspruch auf eine abfindung hast du ohnehin nicht und wenn überhaupt nur, wenn dir gekündigt wird. wenn du selbst kündigst weil du aufgrund der kiga-öffnungszeiten oder wegen des fahrtweges die tätigkeit nicht wieder aufnehmen willst gibts gar keine abfindung. lg
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