Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung, BV annehmen und neue Arbeit suchen?

Frage: Kündigung, BV annehmen und neue Arbeit suchen?

Iri58

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Hallo sehr geehrte Frau Bader, Bei mir ist folgendes Problem: ich habe meine Kündigung beim jetzigen Arbeitgeber viel früher vor Beginn der Kündigungsfrist abgegeben. Nun bin ich jetzt überraschend schwanger geworden und wollte meine Kündigung zurücknehmen, was mein Arbeitgeber abgelehnt hat. Dies hat mich sehr traurig gemacht. Meine Kündigung läuft am 31.08.2021 ab und dann hätte ich eine Ausbildung mit wenig Vergütung geplant. Jetzt überlege ich doch einen neuen Arbeitgeber ab September zu suchen und Ausbildung absagen damit ich mehr Geld bekommen kann. Ich hätte jetzt auch BV vom alten AG bekommen , nur weiß ich nicht ob ich dieses annehmen soll (nicht dass es im Zeugnis etwas stehen wird dass ich ein BV zurzeit ausübe). Soll ich lieber abwarten und BV vom heutigen AG nicht annehmen? (Das ist auch keine Pflicht so lange die Schwangerschaft vom Arzt nicht bestätigt wird). Und ich habe Bedenken dass der neue AG sich sehr ärgern wird wenn er vom Arzt einen Bescheid sieht dass ich bereits in der 15. SS. Woche im September bin. Dann findet er raus dass ich bereits beim Vorstellungsgespräch schwanger war. Was würden Sie mir in meinem Fall empfehlen? Lg I. Köllner


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die kann man nicht so einfach zurücknehmen, wenn der Arbeitgeber nicht zustimmt. Daran ändert auch eine Schwangerschaft nichts. 2. Ein Beschäftigungsverbot wird, wenn es angezeigt ist, ausgesprochen. Da braucht man nicht annehmen oder nicht. Ein Beschäftigungsverbot dient ja den Zweck, eine gefährliche Tätigkeit für Mutter und Kind zu umgehen. Insofern erschließt es sich mir nicht, welche Rolle da die Erwähnung im Zeugnis spielen kann. Liebe Grüße NB


mellomania

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ein bv kann nur ausgesprochen werden, wenn die schwangerschaft dem ag bekanntgegeben wrude und dieser die gesetzlich vorgeschriebene gefährdungsbeurteilung macht. das kannst du doch alles noch gar nicht wissen ob du bekommen hättest etc. wenn du auf das bv verzichtest, dann ist das deine sache. das muss aber schriftlich erfolgen, da der arbeitsplatz, wenn bv, ja nicht sicher ist. nicht dass dann was passiert und der AG haftet. du kannst vom alten AG eben kein bv bekommen ,wenn du die schwangerschaft noch gar nicht mitgeteilt hast. ab september wäre es doch ein neuer AG? irgendwie versteh ich es nicht ganz. er AG hat abgelehnt, dass die kündigung zurückgenommen wird, somit ist sie rechtskräftig. und wenn du kein e bestätigung vom arzt da ist, spricht doch kein AG ein bv aus. da könnte ja jeder behaupten er wäre schwanger..hmmm


Felica

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Der alte AG ist nicht verpflichtet die Kündigung zurück zu nehmen. Diesbezüglich hast du keinerlei Rechte. Blöde gelaufen. Ein BV könnte der AGvsuch nur bis Ende des Vertrages ausstellen. Was danach ist muss man dann sehen. Warum du die Ausbildubh absagen willst verstehe ich aber nicht. Je nachdem was es ist kannst du die dich weiterhin machen. Eine Option wäre zB diese nach dem Mutterschutz in TZ zu machen. Muss der Vater halt mit die Betreuung übernehmen. Ein neuer AG kann auch nicht erkennen wann du von der Schwangerschaft erfahren hast. Wie sollte das gehen? Indem mutterpass darf er nicht schauen. Dort würde es stehen. Will er einen Nachweis darüber das du schwanger bist, dann lässt du dir vom Arzt eine Bescheinigung ausstellen. Kosten muss der AG dann tragen. Da steht aber nur wir weit du bist, wann mutterschutz, wann ET. Nicht wann die Schwangerschaft festgestellt wurde. Das du nicht alt wirst in dem neuen Betrieb, sollte dir aber klar sein. Ob du beim neuen AG ein BV bekommst muss man dann sehen. Das entscheidet der selbst.


MamaausM

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Warum sollte ein AG die Kündigung zurücknehmen, die ein AN ausgesprochen hat. Der AG ist dazu auch bei einer Schwangerschaft nicht verpflichtetm Wenn du ein betriebliches BV bekommst, gilt das dann logischerweise nur bis 31.08..


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