Liebe Frau Bader, danke für Ihre hilfreiche vorangegangene Antwort! Noch eine Rückfrage: Wenn ich aus der Elternzeit heraus (nicht zum Ende) fristgerecht vier Wochen zum 15. oder Monatsende kündige, wann genau endet dann die Elternzeit - am Tag der Einreichung der Kündigung oder des Inkrafttretens? Sprich: Muss ich dem Arbeitgeber in der Vierwochenfrist zur Verfügung stehen, oder bin ich bis zum Tag X in Elternzeit und dann einfach "raus"? Viele Grüße!
von 2mami2 am 17.01.2018, 00:19