Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung aus der Elternzeit

Frage: Kündigung aus der Elternzeit

Carmen19865

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Guten Tag Frau Bader! Ich bin aktuell in Elternzeit noch bis Ende September 2017. Wir bekommen im Moment noch Elterngeld Plus bis 22.04. (letzte Auszahlung). Da ich meine bisherige Tätigkeit bei meinem Arbeitgeber nicht mehr aufnehmen möchte und dann ab 01.05. eine neue Arbeitsstelle antreten möchte, muss ich meinem jetzigen Arbeitgeber kündigen. Lt. Vertrag lautet meine Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende! Ist diese Frist gültig, oder muss ich auf das Einverständnis meines Arbeitgebers hoffen weil ich offiziell noch bis Ende September Elternzeit angemeldet hatte? Gesetzt dem Fall, ich wäre ab 31.03. frei, mein neuer Arbeitgeber meldet mich aber erst zum 01.05. an wegen dem Elterngeld Plus welches am 22.04. zuletzt ausbezahlt wird, wie ist das mit der Krankenversicherung in der Zeit von 01.04.-01.05.? Über wen bin ich in diesem Monat dann versichert? Und welchen Stellen muss ich meine Kündigung denn melden? Elterngeldstelle, Krankenversicherung etc.?! Vielen Dank für Ihre Hilfe- ich hoffe meine Fragen waren verständlich!!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können mit der ganz normalen vertraglichen Kündigungsfrist kündigen. Sie müssen sich selber versichern bzw. Familien versichern, da sie ja selber kündigen bekommen Sie keine Leistungen von der Agentur für Arbeit. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Achtung, wenn Dein EG Plus am 22.04 das letzte Mal ausgezahlt wird, dann wird Einkommen das Du bis zum 21.05 bekommst angerechnet, bzw der tag an dem Dein Kind den Lebensmonat voll macht. Achte also auch auf die Stundenzahl von 30 - das diese nicht überschritten wird. Sonst erlischt IMO der Anspruch für den Lebensmonat komplett. EG wird im voraus gezahlt. Also bei der EG-Kasse nachfragen was Du beachten sollst/musst. Da das EG im voraus gezahlt wird, hast Du auch entsprechenden Versicherungsschutz - sofern du eben die grundsätzlichen Voraussetzungen für EG erfüllst.


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