Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung, ALG II

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigung, ALG II

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Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt, mein Sohn ist jetzt 1,5 Jahre alt. Ich war zuvor in der Arztpraxis meiner Mutter angestellt, habe aber zum Ende der Elternzeit (2008) gekündigt, da die einzige Interessentin die Praxis nicht mit meinem Vertrag gekauft hätte und meine Mutter gesundheitlich nicht in der Lage war, weiter zu arbeiten. Die Praxis ist jetzt verkauft und ich habe daher nach der Elternzeit keine Arbeitsstelle mehr. Ich erhalte seit dem Mutterschutz nun ALG II da ich alleinerziehend bin. Mein Sohn geht noch nicht in eine Betreuungseinrichtung. Ich würde gern mit ihm zuhause bleiben, bis er zwei Jahre alt ist und danach wieder arbeiten. Meine Frage ist nun: Wenn ich zu dem Zeitpunkt keine Arbeit finde, wird mir dann das ALG II gestrichen, weil ich selber gekündigt habe? Oder wird es mir ab dem Zeitpunkt der Kündigung gestrichen, wenn er 3 Jahre alt ist? Oder hängt dies irgendwie mit dem Eintritt meines Sohnes in eine Betreuungseinrichtung zusammen? Wie lange kann ich überhaupt ALG II erhalten, falls ich keine Arbeit finde? Bisher habe ich die Ämter noch nicht über meine Kündigung informiert. Sollte ich dies tun?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bis er drei ist, ist es unproblematisch. Danach kommt esdarauf an, ob Sie dem ARbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Trotz Sperre können Sie dann noch ArbGeld I erhalten. Wenn Sie dem ArbMarkt nicht zur Verfügung stehen, bekommen Sie weniger. Liebe Grüsse, NB


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