Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigug wegen Standortschliessung der Firma

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigug wegen Standortschliessung der Firma

CHlerin

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Die Firma in der ich gearbeitet habe ist aufgekauft worden und der aktuelle Standort wird voraussichtlich geschlossen. Kurz zu meiner aktuellen Situation: Ich befinde mich aktuell in Elternzeit meines 1 Kindea (geboren Juli 16). Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt, also noch bis zum 06.07.2018. Elterngeld habe ich nur auf 1 Jahr beantragt. Nun ist es so das ich wieder Schwanger bin. ET Juni 2018. Ich würde jetzt gerne die Elternzeit beenden und direkt in Mutterschutz gehen, danach wieder 2 Jahre in Elternzeit. Nun meine Frage. Durch den Verkauf der Firma und mein Standort der geschlossen wird, wird damit gerechnet das Kündigungen ausgesprochen werden. Kann ich in Elzernzeit und Schwangerschaft gekündigt werden? Ich denke nein. Kann mich der neue Konzern in meiner Elternzeit für das 2 Kind kündigen? Ich meinte gelesen zu haben, das dies unter gewissen umständen (z.B. Schliessung des Standortes) möglich ist. Ist den in der Schwangerschaft auch unter gewissen Gründen eine Kündigung möglich? Ach ja mein AG ist über die Schwangerschaft schriftlich informiert. Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können die EZ jetzt nicht beenden, erst am Tag vor beginn des Mutterschutzes - es sei denn, der Ag stimmt zu. Wichtig ist, was im Vertrag steht u wo Sie eingesetzt werden dürfen. Wenn da nur der jetzige Ort steht, wird der Ag das Arbeitsverhältnis trotz SchwS mit Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes beenden dürfen. Ansonsten darf er Sie auch woanders einsetzen u Sie müssen kündigen, wenn Sie dort nicht arbeiten können. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Wenn der Standort geschlossen wird (Betriebsschließung), dann dürfen auch Mütter in Elternzeit und Schwangere ganz legal über die Aufsichtsbehörde gekündigt werden. Wenn die Kündigung zugelassen wird, wovon auszugehen ist, dann bist du nicht mehr in Elternzeit, sondern arbeitslos. Wenn du das jetzt schon kommen siehst, melde beim Arbeitsamt arbeitslos und arbeitssuchend. Kümmere dich auch rechtzeitig um eine Krankenversicherung.


Ninu

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Hallo, Zudem kannst Du nicht jetzt „direkt“ in Mutterschutz gehen, wenn das Kind im Juli auf die Welt kommt!


Mitglied inaktiv

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Warte erst einmal ab. Standortschließung bedeutet nicht das man dich auch kündigen wird wenn du dich eh in EZ befindest. Davon ab müsste man sich erst das Ok holen das man dich kündigen darf und dann erst die Kündigung aussprechen. Du kannst dich schon beim AA melden, denen die Lage schildern. So das du da dich wenigstens schon mal gemeldet hast. Ohne konkretes Datum - was du ja selbst auch noch nicht hast. Es gibt ja Firmen die haben in fast jeder Stadt eine Filiale, zB viele Discounter, Klamottenläden usw. wenn da Standort x geschlossen wird, heißt das ja nicht das in der 20-30km entfernten anderen Filiale nicht doch was frei wäre wo man dann hinwechseln könnte. Entsprechend bedeutet nicht jede Standortschließung auch das man dann eine Kündigung bedeutet. Wenn es natürlich nur 2-3 Tochterfirmen in ganz Deutschland gibt, sieht das anders aus. Aber auch da wird mitunter gefragt ob man sich nicht vorstellen könnte entsprechend umzuziehen. Ist einem freund von mir passiert, der arbeitet jetzt im Ausland. Klar, bei Frauen sieht es meistens anders aus, zumal wenn man sich in EZ befindet, aber die Fa weiß ja selbst auch, das aktuell du gar nicht arbeiten willst/kannst. Also keine Eile für die.


Mitglied inaktiv

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Wenn ein Standort geschlossen wird, dann fallen nach meinem Verständnis die Arbeitsplätze an dem Standort alle weg. Dann MUSS der Arbeitgeber kündigen, sofern nicht eine Übernahme an einem anderen Standort möglich ist. Aber es muss auf jeden Fall geregelt werden. Ohne Arbeitsplatz kein Arbeitsverhältnis, auch keine Elternzeit möglich!


Mitglied inaktiv

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Na DEINEM Verständnis. Es ist aber eben nicht immer so. Wie gesagt, schon anders erlebt. Und wir wissen ja nicht ob eine Übernahme an einem anderen Standort nicht möglich ist - wie ich ja auch schrieb. Bei meinem Ex-Arbeitgeber auch. Betreiber hat gewechselt - Die Mitarbeiter wurden damit alle übernommen vom neuen Besitzer. Ein Teil wurde vor Ort behalten, andere in andere Filialen ein gesetzt. Einige Jahre später wurde der Betrieb vor Ort komplett geschlossen, alle Mitarbeiter konnten frei wählen ob sie in eine der anderen Filialen wollen. oder ob sie sich was komplett neues suchen, dann eben mit entsprechender Abfindung usw. Eine davon war auch in EZ, die hat weil sie ja eh erst einmal keinen "Einsatzort" gebraucht hat, ihre Entscheidung auf später verschoben. Der Vertrag ruht ja in der EZ. Und dem AG war es erst einmal egal, weil er ihr eben auch hätte eine Alternative bieten können. Sie hat dann in der EZ woanders in TZ gearbeitet und ist dann am Ende sogar komplett zu dem neuen AG gewechselt. Ohne in dem Sinne jemals "arbeitslos" gewesen zu sein. Davon ab, bevor ich zum AA renne würde ich erst einmal mit dem neuen AG sprechen was GENAU den jetzt Plan ist. Alles vorher sind doch ungelegte Eier.


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