Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigen

tiho

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Hallo Frau Bader, zu miner Haupttätigkeit habe ich nch einen Minijob. Mein ET ist ende März 2013. Meinen Minijob möchte ich nach der Elternzeit nicht mehr machen. Jetzt die Frage: Wann kündige ich am Besten? Mitte Februar 2013 bin ich in Mutterschutz. Kündige ich im Januar 2013 meinen Minijob oder erst nach der Entbindung, wenn das Baby da ist? Wegen der Berechnung des Elterngeldes. Habe auch gestern in der Zeitung gelesen, dass die Berechnung für nächstes Jahr vom Brutto Gehalt und nicht vom Netto errechnet wird. Stimmt das? Beim Elterngeld. Ich danke Ihnen mal wieder und wünsche Ihnen und Ihrer Familie ein gesundes und zufriedenes Jahr 2013. Lg Denisa


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ab 2013 wird das Brutto genommen u pauschal abgezogen. Nehmen Sie soch beim Minijob EZ, dann können Sie noch immer kündigen, wann Sie wollen. Liebe Grüsse, NB


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