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hallo frau bader, ich bin seit oktober06 in EZ welche im Oktober09 endet.ich bin umgezogen kann beim alten arbeitgeber nicht wieder beginnen.am neuen wohnort habe ich eine teilzeitbeschäft.diese ist befristet bis 07.08.wie verhalte ich mich richtig?muss ich mich troztdem bei der arbeitsagentur melden,obwohl ich ja weiter in Ez bin ?oder sollte ich besser jetzt schon dem alten AG kündigen?habe ja eigendlich nur nachteile,bekommme ja im dritten jahr kein geld,sonst würde ich wenigstens arbeitslosengeld bekommen oder?mein sohn geht ab sept 08 in den kiga. wenn ich kündige bin ich gesperrt.der ag darf mich nicht kündigen!? ich währe ihnen dankbar wenn sie mir einen tipp geben könnten liebe grüße
Hallo, der alte Ag darf erst am ersten Arbeitstag mit Frist kündigen, Sie müssen also dann hingehen. Wenn Sie kündigen sind Sie uU gesperrt Liebe Grüsse, NB
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sehr geehrte Frau Bader, wir haben einen Ganztagsplatz zur Krippe. Neben Schlaflosigkeit waren die Abholungen schon mehrmals unbegründet. Zu Hause informierten wir das Personal und dennoch darf das Kind nicht kommen auch wenn der Arzt gegenteiliges feststellte und wir so nicht nur auf unsere Meinung "beharrten". Beim letzten Mal ist es so a ...
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