Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich noch bis 08/2013 in Elternzeit, möchte aber bei meinem alten AG kündigen, weil wir 500 km weit weggezogen sind. Welchen Ämtern muss ich die Kündigung dann melden? Elterngeld habe ich nur bis August 2011 bekommen. Desweiteren ist es nun so, dass ich erneut schwanger geworden bin. Ist es in diesem Fall vielleicht sinnvoller, doch nicht zu kündigen und alles weiterlaufen zu lassen, wegen der Krankenversicherung, dem zukünftigen Elterngeldanspruch, Mutterschaftsgeld...? Vielen Dank für Ihre Antwort! MfG Curlysue
Hallo, warum wollen Sie kündigen? Das neue Baby wird doch in der Elternzeit geboren. Am sinnvollsten ist es, am Tag vor dem Beginn des neuen Mutterschutzes die Elternzeit zu beenden. Dann kriegen Sie Mutterschaftsgeld von den der Krankenkasse und dem Arbeitgeber. Außerdem sind Sie weiter beitragsfrei Krankenkassenversichert. Elterngeld bekommen Sie auf jeden Fall. Liebe Grüße, NB
Sonni74LS
Ich persönlich würde in EZ bleiben. Wann hast Du denn ET vom Ungeborenen? Dann pünktlich zum Mutterschutz die EZ beenden und mit dem Neugeborenen in die nächste Elternzeit gehen. Vorteile: 1. Der Arbeitsplatz bleibt erst mal erhalten. 2. Möglichkeit zur Nutzung des vollen Mutterschaftsgeldes (KK und Arbeitgeberzuschuss). 3. Neue Elternzeit nutzen (Krankenversicherung läuft weiter) 4. Noch nicht verbrauchte EZ vom ersten Kind vom AG bis zum 8.LJ übertragen lassen. LG; Sonja
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