lorina22087
hallo frau bader, mein sohn ist 09/2012 geboren und sollte mit 1,5 jahren in diesem frühjahr in die krippe. ein feste zusage einer krippe liegt derzeit noch nicht vor. nun bin ich erneut schwanger mit entbindungstermin im juli 2014. die gemeinde in schleswig holstein hat mir die auskunft gegeben, dass mir der krippenplatz nur zusteht bei einem aktiven, laufenden beschäftigungsverhältnis. mit meinem arbeitgeber ist beschäftigungsaufnahme zum 1.4. vereinbart. muss ich tatsächlich die verbleibenden 6 wochen bis zum beginn des mutterschutzes arbeiten, um einen Krippenplatzanspruch zu haben? erlischt dieser wieder, sobald ich im mutterschutz/elternzeit bin? kann tatsächlich von uns verlangt werden, unseren sohn dann aus der krippe zu nehmen? freundliche grüße
Hallo, man hat ab dem 1. Lebensjahr einen Anspruch. Aber da es zu wenig Plätze gibt, bekommen die Mütter, die dringend drauf angewiesen sind, zuerst einen Platz Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Laut neuer Gesetzgebung stehen Euch auch in Elternzeit 20 Stunden Betreuung zu. Wenn Plätze da sind. Und da entscheiden die Krippen zu Recht dass erst die versorgt werden die ihn brauchen um zu arbeiten. Das ist bei Dir dann nicht der Fall. Eventuell sonst Tagesmutter, da kann man die Zeiten auch flexibler gestalten meist.
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