tanja4444
Hallo Frau Bader, ich möchte nächses Jahr wieder anfangen zu arbeiten und habe meine Kleine für Krippen angemeldet. Jetzt habe ich von einer schon die Zusage bekommen, die wäre aber nicht unbedingt meine erste Wahl. Die anderen Krippen geben mir erst März-Mai bescheid. Kann ich den Vertrag jetzt dennoch unterschreiben und, falls ich dann von meiner Wunschkrippe im März die Bestätigung bekommen sollte, den Vertrag wieder kündigen? Oder muss ich dann damit rechnen, dass ich zahlen muss? Wenn es z.B. eine dreimonatige Kündigungsfrist gibt, die ich auch dann einhalte, müsste ich doch nichts zahlen oder? Und noch eine kurze Frage wegen Kinderfreibetrag? Erhält dass der Vater, die Mutter oder der, der das Kind auf seiner Lohnsteuerkarte eingetragen hat? Ist es egal, wer das Kind auf die Lohnsteuerkarte nimmt oder sollte man es sich aufteilen 0,5 Vater, 0,5 Mutter? Vielen Dank!
Hallo, ja, es kann sein, dass Sie dann Kündigungsfristen einhalten müssen und einige Zeit zahlen müssen, obwohl Sie den Platz nicht nutzen. bezüglich des Kinderfreibetrages ergibt sich doch das von Ihnen genannte Problem nicht, da man ja üblicherweise zusammen veranlagt wird. Liebe Grüße, NB
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