Frage: Krippenplatz fristlos kündigen

Meine Tochter ist seit September 2017 in die Krippe.Nach Weihnachten ging es los mit immer wieder krank sein. Im Februar wo es so kalt war haben wir sie 3 mal nass gefunden bis unter dem Body die Erziherin hat immer gesagt es ist gerade passiert beim Wasser trinken. Nach eine Lungenentzündung die 10 Tage Krankenhaus Aufenthalt für meine 18 Monate alten Tochter bedeutet hat und 3 Wochen zuhause geblieben ist hatten wir ein Gespräch mit der Leitung und es ist nicht wieder passiert das meine Tochter nass war. Jetzt April, war sie 1 Monat lang gesund . Sie rufen uns an zuhause das die kleine ihr Knöchel umgeknickt hat und weint, ob wir sie abholen können. Wir haben sie abgeholt und sind mit ihr ins Krankenhaus gefahren. Haben dort auch eingegeben das es in der Krippe passiert ist. Am Röntgen ist Dan festgestellt worden das sie ihr Schienbein gebrochen hat und den Fußrücken. Die kleine hat einen gib’s bekommen und muss jede Woche zur Kontrolle kann zur Zeit nicht laufen und muss überall getragen werden. Ich bin im 6 Monat schwanger und das erschwert alles enorm! Wir möchten den Vertrag mit der Krippe fristlos kündigen!! Ich habe kein Vertrauen mehr an der Krippe! Das Schienbein bricht nicht beim umkniksen von Knöchel. Das bedeutet das sie nicht aufgepasst haben und mir eine Geschichte erzählt haben. Kann ich den Vertrag fristlos kündigen?

von Dess am 23.04.2018, 14:58



Antwort auf: Krippenplatz fristlos kündigen

Hallo, fristlos kündigen können Sie, wenn Ihnen nicht zumutbar ist, die vertraglichen Kündigungsfrist abzuwarten. Dies, weil das Vertrauensverhältnis wesentlich gestört ist. Alleine, dass das Kind sich am Fuß verletzt hat, dürfte hierfür nicht ausreichen, denn das wird wohl nicht im Verschulden des Kindergartens liegen. Der Kindergarten hat Sie, nachdem der Unfall passiert ist, angerufen und durfte mit somit seine Pflicht erfüllt haben. Sinnvoll ist es, mit dem Kindergarten zu sprechen, vielleicht gibt es dort eine Warteliste und der Kindergarten erklärt sich bereit, das Vertragsverhältnis vorzeitig zu kündigen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.04.2018



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