juliane-marie
Hallo Frau Bader, wir haben bereits einen Krippenplatz unterschrieben, der ab 1.9.2021 beginnen soll (Kind ist dann 14 Monate alt). Aus diversen Gründen (hauptsächlich, weil die Kleine extrem fremdelt) möchten wir sie nun doch nicht so früh in die Fremdbetreuung geben und möchten unsere Tochter vorerst zu Hause behalten und den "Krippenvertrag nicht antreten". Den Krippenvertrag kann man aber nur "zum Ende des laufenden Kalenderjahres" oder sonst außerordentlich wg. Umzug oder Krankheit kündigen. Heißt das, wir kommen aus dem Krippenvertrag nicht mehr raus? Was gibt es für Möglichkeiten? Herzlichen Dank für Ihre Hilfe!!
Hallo, was im Vertrag dazu steht, kann ich so auf die Ferne natürlich nicht beurteilen. Grundsätzlich gilt "pacta sunt servanda" - einen geschlossenen Vertrag muss man einhalten. Reden Sie mit dem KiGa- wenn es eine Warteliste gibt, wird man Sie vllt einfach so entlassen. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Meist sind die Plätze ja hart umkämpft, vielleicht übernimmt jemand anderes euren Vertrag (Warteliste) mit Kußhand. Je nach Situation in deiner Gegend stelle ich es mich aber u.U. schwierig vor, später noch einmal einen Platz zu bekommen....
Car.78
Bis September ist es auch noch lange hin. Mein Sohn hatte im gleichen Zeitraum eine sehr starke Fremdel- Phase, ein paar Monate später war das komplett anders und er liebte die Krippe. Würde also keine voreiligen Schlüsse ziehen- wenn Ihr kündigt gibt es dann sicher kein Zurück und auch kein Anrecht mehr.
Ani123
Der Anspruch auf ein Platz ist erfüllt. Lehnt ihr ihn ab muss euch kein Neuer gestellt werden. Ich würde eine Kündigung schreiben und diese persönlich in der Kita abgeben mit der Begründung, dass sich die familiäre Situation verändert hat und das Kind daher nicht ab September in die Krippe braucht. Die Erzieherin, meist Leitung, wird dir sagen, ob sie die Kündigung wirkt oder nicht. Wenn ja, dann ist der Platz gekündigt und dein Problem gelöst. Wenn nein, dann frag nach, was du machen musst. Wird auf die Frist "zum Ende des laufenden Kalenderjahres" hingewiesen, frag nach, wann das ist (genaues Datum). Verweise darauf, dass die Veränderung der familiäre Situation einen "außerordentlichen" Grund darstellen kann und dass bis September noch Zeit sei, um ein anderes Kind den Platz zu geben. "Außerordentlich" ist auf Kulanz möglich und dass mit der Zeit stimmt. Bleibt die Erzieherin trotzdem standhaft und besteht auf Einhaltung der Frist, dann lass die Kündigung trotzdem da. Setz ein Schreiben auf indem du das Gespräch kurz niederschreibst und füge die Kündigung als Kopie an. Damit gehst du zur Gemeinde oder Stadt, legst es vor und erklärst die Situation. Oft hilft es, wenn die davon Kenntnis haben und die können einiges bewirken. Ggf. schicken sie dich zum Jugendamt. Dann musst du dort hin und dein Anliegen vorsprechen. Da es noch Monate bis September sind werden gerade Gemeinde/Stadt und Jugendamt darauf bedacht sein, allen Kindern den Rechtsanspruch auf Betreuung zu erfüllen und wenn jemand das nicht möchte, ist es für die ok.
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