Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kriegt Vater für OP Baby Kindkrank, obwohl Mutter in Elternzeit ist?

Frage: Kriegt Vater für OP Baby Kindkrank, obwohl Mutter in Elternzeit ist?

susanne83

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, unser Baby hat demnächst eine große OP mit mind. 7 Tage Krankenhausaufenthalt. Ich selbst bin in Elternzeit, mein Mann in Teil-Elternzeit (arbeitet 75%, Elterngeld ist bereits abgelaufen, wir haben parallel 7 Monate bezogen). Nun möchte mein Mann natürlich während der OP, die auch noch weiter entfernt stattfindet, mit bei uns sein. Kann er dafür Kind-krank nehmen? Wenn nicht, welche Optionen gäbe es noch außer Urlaub (den würde er gern für die Zeit hinerher aufsparen...) - unbezahlte Freistellung o.ä.? Danke für Ihre Mühe!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, nein, da kann er kein Kinderkrank nehmen - Sie sind ja die Bezugsperson. Er kann unbezahlten Urlaub nehmen (wenn der AG mitmacht) o bezahlten. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Bei uns hat noch nie ein Kinderarzt gefragt ob es notwendig ist wenn mein Mann kindkrank nahm. Auch als ich in Elternzeit war. Wir könnten OP's auf Donnerstags legen, so dass nur 2 Tage anfielen. Hatten aber auch nur ambulante.


Lina_100

Beitrag melden

Hallo, Überraschend, dass ausgerechnet Sternschnuppe so eine Antwort bietet. Das wäre zu prüfen, inwieweit das Sozialversicherungsbetrug ist. Kinderkrankheit kann dann genommen werden, wenn niemand, der in dieser Situation sonst das Kind angemessen betreuen kann (also z.B. nicht der Babysitter bei Krankheit oder wie hier einer OP). In einer solchen Situation sollte es ein wohl ohne Zweifel ein unmittelbares Familienmitglied sein. Das sind Sie aber. Über eine Freistellung lässt sich aber in einer derartigen Situation doch bestimmt mit dem Arbeigeber reden. LG Lina


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Wenn er sie nicht nehmen darf ?


Strudelteigteilchen

Beitrag melden

Nämlich dann, wenn sonst keiner zur Verfügung steht. Hast Du Dir das Kind-Krank-Formular mal näher angeschaut? Darauf bestätigt der KiA explizit, daß niemand sonst die Betreuung des Kindes übernehmen kann. Ich hatte sogar mal Ärger, weil das Kind im KKH war - schließlich wird das Kind im KKH von Ärzten und Schwestern betreut. Der Arzt hat schließlich bestätigt, daß meine Anwesenheit für die Genesung des Kindes notwendig war - dann ging es. Grundsätzlich geht es bei den Kind-Krank-Tagen um nichts anderes als um die BETREUUNG eines Kindes - und das kann einer alleine ganz prima schaffen. Es wäre zum Beispiel etwas anderes, wenn die KM sich zu Hause um ein weiteres (gesundes) Kind kümmern müßte. Dann könnte sie die Betreuung des (kranken) Kindes im KKH nicht übernehmen und der KV wäre freizustellen.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Ja, ok, das war bei uns gegeben ein weiteres Kind, vielleicht daher. Aber nachgefragt hat wie gesagt keiner.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...

Hallo Frau Bader, mein AG hat mir folgenden Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit zukommen lassen. Kann ich das so unterschreiben damit danach mein alter Arbeitsvertrag wieder gilt?   wird folgender Nachtrag zum Arbeitsvertrag geschlossen: Der Arbeitsvertrag wird in der Elternzeit wie folgt geändert: Die Vereinbarung gilt für die Da ...

Hallo Frau Bader , meine 3 jährige Elterzeit endet am 26.januar 2026. Nun bin ich erneut schwanger Geburtstermin ist der 15.04.2026. wie bei meiner ersten Schwangerschaft werde ich von meiner Frauenärztin ins bv gesetzt. Was steht mir nun in der Schwangerschaft zu? Bekomme ich durch das bv mein normales Gehalt wieder wie auch in der ersten Schw ...

Hallo, anfang des Jahres kam unsere gemeinsame Tochter zur Welt. Da ich meinen Masterabschluss in einem technischen Bereich gemacht habe und gerne meine Karriere vorantreiben möchte, haben wir uns entschlossen, dass ich nur im Mutterschutz zuhause bleibe und mein Partner (wir sind nicht verheiratet) dafür bei unserer Tochter bleibt. Mein ...

Guten Abend, Ich habe eine Frage zu meinem Mutterschutz.  Meine erste Tochter ist am 29.04.2023 geboren. Elternzeit habe ich 3 Jahre genommen - bis zum 29.04.2026.  Gearbeitet in Teilzeit in Elternzeit habe ich vom 29.04.2024 bis 31.07.2025. Nun bin ich erneut schwanger und war vom 31.07.2025 bis zum 01.09.2025 ganz normal in Elternzeit mein ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich kehre nach meiner Elternzeit (12 Monate) demnächst in Teilzeit zur Arbeit zurück. Da ich schon vor meiner Schwangerschaft Teilzeit gearbeitet habe, wird mein normaler Arbeitsvertrag wieder aufgenommen. Ich habe nun erfahren, dass ich auch Elternzeit nehmen und die gleiche Teilzeitstundenzahl arbeiten könnte. Dies wä ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...

Hallo Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt mit 15 Stunden die Woche verteilt auf Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 13:45 Uhr. Zu anderen Uhrzeiten und Tagen habe ich keine Betreuungsmöglichkeit. Ebenso habe ich auf das Gleichbehandlungsgesetz hingewiesen, da alle meine Kolleginnen bei gleich ...