Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kriegt Vater für OP Baby Kindkrank, obwohl Mutter in Elternzeit ist?

Frage: Kriegt Vater für OP Baby Kindkrank, obwohl Mutter in Elternzeit ist?

susanne83

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Hallo Frau Bader, unser Baby hat demnächst eine große OP mit mind. 7 Tage Krankenhausaufenthalt. Ich selbst bin in Elternzeit, mein Mann in Teil-Elternzeit (arbeitet 75%, Elterngeld ist bereits abgelaufen, wir haben parallel 7 Monate bezogen). Nun möchte mein Mann natürlich während der OP, die auch noch weiter entfernt stattfindet, mit bei uns sein. Kann er dafür Kind-krank nehmen? Wenn nicht, welche Optionen gäbe es noch außer Urlaub (den würde er gern für die Zeit hinerher aufsparen...) - unbezahlte Freistellung o.ä.? Danke für Ihre Mühe!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein, da kann er kein Kinderkrank nehmen - Sie sind ja die Bezugsperson. Er kann unbezahlten Urlaub nehmen (wenn der AG mitmacht) o bezahlten. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Bei uns hat noch nie ein Kinderarzt gefragt ob es notwendig ist wenn mein Mann kindkrank nahm. Auch als ich in Elternzeit war. Wir könnten OP's auf Donnerstags legen, so dass nur 2 Tage anfielen. Hatten aber auch nur ambulante.


Lina_100

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Hallo, Überraschend, dass ausgerechnet Sternschnuppe so eine Antwort bietet. Das wäre zu prüfen, inwieweit das Sozialversicherungsbetrug ist. Kinderkrankheit kann dann genommen werden, wenn niemand, der in dieser Situation sonst das Kind angemessen betreuen kann (also z.B. nicht der Babysitter bei Krankheit oder wie hier einer OP). In einer solchen Situation sollte es ein wohl ohne Zweifel ein unmittelbares Familienmitglied sein. Das sind Sie aber. Über eine Freistellung lässt sich aber in einer derartigen Situation doch bestimmt mit dem Arbeigeber reden. LG Lina


Sternenschnuppe

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Wenn er sie nicht nehmen darf ?


Strudelteigteilchen

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Nämlich dann, wenn sonst keiner zur Verfügung steht. Hast Du Dir das Kind-Krank-Formular mal näher angeschaut? Darauf bestätigt der KiA explizit, daß niemand sonst die Betreuung des Kindes übernehmen kann. Ich hatte sogar mal Ärger, weil das Kind im KKH war - schließlich wird das Kind im KKH von Ärzten und Schwestern betreut. Der Arzt hat schließlich bestätigt, daß meine Anwesenheit für die Genesung des Kindes notwendig war - dann ging es. Grundsätzlich geht es bei den Kind-Krank-Tagen um nichts anderes als um die BETREUUNG eines Kindes - und das kann einer alleine ganz prima schaffen. Es wäre zum Beispiel etwas anderes, wenn die KM sich zu Hause um ein weiteres (gesundes) Kind kümmern müßte. Dann könnte sie die Betreuung des (kranken) Kindes im KKH nicht übernehmen und der KV wäre freizustellen.


Sternenschnuppe

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Ja, ok, das war bei uns gegeben ein weiteres Kind, vielleicht daher. Aber nachgefragt hat wie gesagt keiner.


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