susanne83
Hallo Frau Bader, unser Baby hat demnächst eine große OP mit mind. 7 Tage Krankenhausaufenthalt. Ich selbst bin in Elternzeit, mein Mann in Teil-Elternzeit (arbeitet 75%, Elterngeld ist bereits abgelaufen, wir haben parallel 7 Monate bezogen). Nun möchte mein Mann natürlich während der OP, die auch noch weiter entfernt stattfindet, mit bei uns sein. Kann er dafür Kind-krank nehmen? Wenn nicht, welche Optionen gäbe es noch außer Urlaub (den würde er gern für die Zeit hinerher aufsparen...) - unbezahlte Freistellung o.ä.? Danke für Ihre Mühe!
Hallo, nein, da kann er kein Kinderkrank nehmen - Sie sind ja die Bezugsperson. Er kann unbezahlten Urlaub nehmen (wenn der AG mitmacht) o bezahlten. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Bei uns hat noch nie ein Kinderarzt gefragt ob es notwendig ist wenn mein Mann kindkrank nahm. Auch als ich in Elternzeit war. Wir könnten OP's auf Donnerstags legen, so dass nur 2 Tage anfielen. Hatten aber auch nur ambulante.
Lina_100
Hallo, Überraschend, dass ausgerechnet Sternschnuppe so eine Antwort bietet. Das wäre zu prüfen, inwieweit das Sozialversicherungsbetrug ist. Kinderkrankheit kann dann genommen werden, wenn niemand, der in dieser Situation sonst das Kind angemessen betreuen kann (also z.B. nicht der Babysitter bei Krankheit oder wie hier einer OP). In einer solchen Situation sollte es ein wohl ohne Zweifel ein unmittelbares Familienmitglied sein. Das sind Sie aber. Über eine Freistellung lässt sich aber in einer derartigen Situation doch bestimmt mit dem Arbeigeber reden. LG Lina
Sternenschnuppe
Wenn er sie nicht nehmen darf ?
Strudelteigteilchen
Nämlich dann, wenn sonst keiner zur Verfügung steht. Hast Du Dir das Kind-Krank-Formular mal näher angeschaut? Darauf bestätigt der KiA explizit, daß niemand sonst die Betreuung des Kindes übernehmen kann. Ich hatte sogar mal Ärger, weil das Kind im KKH war - schließlich wird das Kind im KKH von Ärzten und Schwestern betreut. Der Arzt hat schließlich bestätigt, daß meine Anwesenheit für die Genesung des Kindes notwendig war - dann ging es. Grundsätzlich geht es bei den Kind-Krank-Tagen um nichts anderes als um die BETREUUNG eines Kindes - und das kann einer alleine ganz prima schaffen. Es wäre zum Beispiel etwas anderes, wenn die KM sich zu Hause um ein weiteres (gesundes) Kind kümmern müßte. Dann könnte sie die Betreuung des (kranken) Kindes im KKH nicht übernehmen und der KV wäre freizustellen.
Sternenschnuppe
Ja, ok, das war bei uns gegeben ein weiteres Kind, vielleicht daher. Aber nachgefragt hat wie gesagt keiner.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, derzeit bin ich schwanger mit dem zweiten Kind. Beim ersten Kind war ich knapp 2 Jahre zu Hause und habe danach meine Tätigkeit im Rahmen einer "Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung" mit 30h/ Woche wieder aufgenommen. Diese Vereinbarung ist am 03.01.25 nun ausgelaufen. Seit August bin ich schwanger mit Kind zwei und seit Okto ...
Hallo Frau Bader, bei mir handelt es sich um folgende Situation: Mein erstes Kind wurde Ende Dezember 2023 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit gemeldet. Im März wollte ich wieder anfangen zu arbeiten und zwar Teilzeit in Elternzeit. Nun schon meine erste Frage, muss ich mindestens 15 Stunden arbeiten oder genügen auch 10? Nun ist auch ...
Sehr geehrte Frau Bader, wir haben gerade folgende Situation: Seit dem 17.06.24 bin ich aus der Elternzeit für meinen Sohn raus und erhalte wieder mein normales Gehalt. Da wir Betreuungsprobleme haben, habe ich ab dem 17.02.25 bis Ende des Jahres 2025 erneute Elternzeit eingereicht in Kombination mit Teilzeit in Elternzeit ab dem 01. ...
Hallo Frau Bader, Vor der Geburt unserer Tochter habe ich 20h gearbeitet und bin dann ins Beschäftigungsverbot gekommen und habe dadurch 19 Resturlaubstage. Aktuell habe ich meine Elternzeit um 1 Jahr verlängert und arbeite Geringfügigbeschäftigt (Minijob) an einem Tag die Woche wieder im Unternehmen. Jetzt ist meine Frage darf ich meine Restu ...
Guten Tag Frau Bader, wie verhält es sich wenn man während der Elternzeit erneut schwanger wird: Wie wird das Elterngeld für das 2. Kind berechnet? Ist die Berechnungsgrundlage das Elterngeld Plus der letzten 12 Monate? Eine weitere Frage: wenn man nach der Elternzeit keinen Kita-Platz hat und 3 Monate darauf warten muss, gibt es da eine M ...
Ich bin seit 2023 in Elternzeit (bei Arbeitgeber 1), bis 2026. Seit kurzem arbeite ich mit Zustimmung des AG1 bei einem zweiten Arbeitgeber in Teilzeit. Bei AG2 ist es ein normaler Teilzeitvertrag, nicht auf die Elternzeit begrenzt, nicht befristet. Der Plan war bei AG1 zum Ende der Elternzeit zu kündigen. Nun erneute Schwangerschaft. Ist es ric ...
Hallo Frau Bader, ich bin eine angestellte Zahnärztin, habe schon ein Kind, befinde mich in Elternzeit Teilzeit und muss meine neue Schwangerschaft bald bei meinem Arbeitgeber melden. Als Zahnärztin bekommt man Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft und der Stillzeit. Ich möchte gerne wissen, wie mein Gehalt in BV jetzt kalkuliert w ...
Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...
Sehr geehrte Frau Bader, erstmal vielen Dank, dass sie uns die möglich geben zu solchen Themen Fragen zustellen. Ich bin seit 10 Monaten Mama und mein Mann und ich wünschen uns noch ein zweites Kind. Bislang haben wir aber noch nicht an eine Planung denken können, da uns der finanzielle Aspekt sehr unsicher macht. Eigentlich würde ich u ...
Hallo, ich bin derzeit in Teilzeit - Elternzeit. Mein Arbeitgeber will nun Kurzarbeit anmelden. Dafür wurde an jeden Mitarbeiter Kurzarbeitverträge gesendet. Wir wollen derzeit ein zweites Kind, daher machen mir die Konsequenz auf das zukünftiges Elterngeld Sorgen. Meine Frage ist nun: Muss ich diesen Vertrag unterschreiben? In wieweit schüt ...
Die letzten 10 Beiträge
- Unterhalt ab 18
- Versicherung - Elterngeldbezug ohne Elternzeit
- Aus Elternzeit direkt ins BV
- Kindeswohlgefährdung wegen Finanzen
- Kindesunterhalt im asymmetrischen Wechselmodell?
- Umzug
- Kann ich Elternzeit von Kind 1 an Elternzeit von Kind 2 dranhängen?
- Beschäftigungsverbot aufheben
- Krankenversicherung Elternzeit
- Krankenversicherung Elternzeit