Hürem
Hallo Fr Bader Ab morgen sollte ich Urlaub haben, bevor ich in Mutterschutz gehe. Nun wurde bei mir ein nierenstau u wehen festgestellt. Ich wurde für die komplette Woche krank geschrieben bzw muss paar Tage im kh bleiben. Das heißt doch, das damit mein Urlaub ausgesetzt wird oder? Es wird event erwägt mir ein bv zu geben, da die wehen vom langen stehen kommen u mein ag mir keine andere arbeit anbieten kann. Soll ich das annehmen oder lieber mein Urlaub nehmen? So oder so wäre ich daheim. Durch die krankschreibung Rutsche ich wohlmoglich ins Krankengeld. Wirkt sich das aufs Elterngeld aus? Ich wurde ja schwangerschaftsbedingt krank geschrieben.
Hallo, wegen der Krankschreibung werden Ihnen die Urlaubstage wieder gutgeschrieben. Krankheit wegen SchwS wirkt sich nicht auf das EG aus Liebe Grüsse, NB
CKEL0410
ein bv ist keine krankschreibung!
Hürem
Z.z liegt nur eine krankschreibung vor, gelber Zettel Die Fa überlegt aber ein bv auszusprechen. Sie will erstmal bis Mittwoch warten, muss dann nochmal ans CTG.
Hürem
Hallo Fr Bader Ich hab meinen ag angerufen und das mit der Au mitgeteilt. Sie sagte mir, weil ich den Urlaub schon angetreten habe, verfällt er, da er als genommen zählt. am liebsten würde ich nie wieder mit denen reden!es stresst mich nur noch
Danie1710
Die Tage der - durch ärztliches Attest nachgewiesenen - Arbeitsunfähigkeit während des Urlaubs werden nicht auf den Jahresurlaubsanspruch angerechnet. Das bestimmt § 9 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Verweise ihn mal auf diesen Paragraphen und drohe Konsequenzen an. Somit kannst Du den Urlaub, den Du vor Deiner Elternzeit nicht nehmen konntest, in dem Jahr, in dem die Elternzeit endet sowie noch im Jahr darauf nehmen (§ 17 BEEG - siehe unten): Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG) § 17 Urlaub Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz vom 5. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2748), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 23. November 2011 (BGBl. I S. 2298) geändert worden ist (1) Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während der Elternzeit bei seinem oder ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet. (2) Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren. (3) Endet das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit oder wird es im Anschluss an die Elternzeit nicht fortgesetzt, so hat der Arbeitgeber den noch nicht gewährten Urlaub abzugelten. (4) Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin vor Beginn der Elternzeit mehr Urlaub erhalten, als ihm oder ihr nach Absatz 1 zusteht, kann der Arbeitgeber den Urlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin nach dem Ende der Elternzeit zusteht, um die zu viel gewährten Urlaubstage kürzen. Lass Dir das nicht gefallen!!! Wünsche Dir alles erdenklich Gute! LG Daniela
Murmel880
ich war auch krankgeschrieben obwohl ich Urlaub hatte. Den Urlaub habe ich quai wieder bekommen. Sorry, aber dein AG ist echt ein richtiges A....! ich glaube, den Urlaub müsstest du noch am Ende deiner Elternzeit nehmen können, da er nicht verfällt, wenn du ihn wegen Krankheit nicht nehmen konntest. Evtl. kannst du auch ausbezahlen lassen, falls du dir einen neuen Ag suchen solltest...es gibt ja genug Apotheken!
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