Hallo!
Ich befinde mich aktuell im Mutterschutz und musste nun für eine Woche ins Krankenhaus. Habe ich Anspruch auf eine Verlängerung des Mutterschutzes um diese Zeit, wenn ich den Aufenthalt beim Arbeitgeber Nachweise? Wie verhält es sich mit einer krankschreibung in Folge für eine weitere Woche?
Gruß und danke,
Susanne
Mitglied inaktiv - 20.01.2011, 12:50
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Krankheit wahrend des Mutterschutzes
Hallo,
meine Vorrednerinnen haben komplett recht
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.01.2011
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Krankheit wahrend des Mutterschutzes
Hallo
Wieso sollte sich der denn verlängern ?
Mitglied inaktiv - 20.01.2011, 13:48
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Krankheit wahrend des Mutterschutzes
Nein - natürlich nicht; wieso auch?
Mitglied inaktiv - 20.01.2011, 14:11
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Krankheit wahrend des Mutterschutzes
Hallo,
Mutterschutz ist gegenüber einer Krankschreibung "vorrangig". Eine Verlängerung des Mutterschutzes ergibt sich nicht.
Gruß
Mitglied inaktiv - 20.01.2011, 17:29
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Krankheit wahrend des Mutterschutzes
Ist der Zweck des Mutterschutzes denn bei Krankheit weiterhin erfüllt?
Mitglied inaktiv - 22.01.2011, 04:25
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Krankheit wahrend des Mutterschutzes
Der Zweck des Mutterschutzgesetzes ist es, den durch die Schwangerschaft bei der Arbeitnehmerin entstehenden Widerstreit zwischen ihrer Stellung im Berufsleben und ihrer Mutterrolle auszugleichen. Bei diesem Ausgleich stehen Gesunderhaltung von Mutter und Kind im Vordergrund. Während der Schwangerschaft und einer bestimmten Zeit danach wird die Arbeitnehmerin vor körperlicher Überbeanspruchung geschützt. Gleichzeitig soll ihr der Arbeitsplatz erhalten bleiben.
Schließlich wird die wirtschaftliche Versorgung der werdenden Mutter geregelt.
Mitglied inaktiv - 22.01.2011, 10:57