Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankheit während Mutterschutz

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Krankheit während Mutterschutz

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Liebe Frau Bader! ich bin jetzt in der sechsten MuSchu-woche nach geburt und gehe morgen in Mutterkind-kur (eileinweisung wegen schwerer depressionen und akutem erschöpfungssyndrom). meine frage ist: gilt diese zeit der kur dann als "krank" mit entsprechender lohnfortzahlung und verschiebung der schutzfrist nach hinten, oder bekomme ich ganz normal das mutterschutzgeld weiter (noch zwei wochen) und danach dann gar nichts mehr?? mein AG sagt, ich bekäme kein krankengeld wegen erziehungsurlaub. es wäre für mich sehr wichtig, das zu wissen, da ich alleinerziehend bin und keine sonstigen einkünfte habe. und darüberhinaus wollte ich noch wissen, ob sich das sozialamt tatsächlich weigern kann, mir laufende hilfe zu zahlen, wenn ich den vater meines jüngsten kindes beim jugendamt nicht angegeben habe? eigentlich müsste es doch genügen, wenn sie in diesem fall eine unterhaltszahlung theoretisch annehmen und von der hilfe abziehen, oder täusche ich mich?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Lisa, es gibt verschiedene Arten von Kur (auch verschieden zu beantragen). Bei den meisten erhalten Sie in der Zeit des Kuraufenthaltes sog. Überbrückungsgeld vom Rententräger, idR der BfA. Wenn Sie schon EU beantragt haben und in den EU gehen, haben Sie keine ANsprüche auf Zahlung von Gehalt. Das Sozialamt kann die Zahlungen verweigern, da es nicht prüfen kann, ob der KV für Sie und das Kind Unterhalt zahlen könnte und in welcher Höhe. Sie verletzten Ihre Mitwirkungspflicht, wenn Sie es verheimlichen. Gruß, NB


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