Urlaubsverfall bei Krankheit vor Mutterschutz

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Urlaubsverfall bei Krankheit vor Mutterschutz

Sehr geehrte Frau Bader. Ich habe folgende Frage: Da ich bis zum Beginn des Mutterschutzes Krankgeschrieben bin, habe ich nicht die Möglichkeit meinen noch vorhandenen Urlaub (und Überstunden ) zu nehmen. Mein Arbeitgeber ist der Meinung: dass der Urlaubsanspruch verfällt. Stimmt das ?

Mitglied inaktiv - 25.11.2002, 18:03



Antwort auf: Urlaubsverfall bei Krankheit vor Mutterschutz

Liebe Regina, Krankheit und Beschäftigungsverbot haben nichts miteinander zu tun. Trotzdem verfällt der Urlaub nicht. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.11.2002



Antwort auf: Urlaubsverfall bei Krankheit vor Mutterschutz

Stimmt nicht Ich habe zu diesem Thema schonmal gepostet. Als Anhang Füge ich das Posting noch mal bei. Ich hatte auch Probleme mit meinem Arbeitgeber zu diesem Punkt. Auszahlen lassen kannst du dir deinen Urlaub soweit ich weiß nur wenn du gekündigt wurdest. Ansonsten mußt du Ihn vor oder nach Mutterschutz/Elternzeit nehmen. Lieben Gruß Silke Posting: "über die Gesetzliche Lage kann ich dir nichts sagen, wohl aber wo du eine offizielle Textstelle findest: Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend "Leitfaden zum Mutterschutzgesetz" Seite 21 "Die Fehlzeiten aufgrund der Beschäftigungsverbote vor und nach der Geburt lassen den Anspruch auf Erholungsurlaub grundsätzlich unberührt. Auch während dieser Zeit entstehen Urlaubsansprüche. Eine Kürzung des Erholungsurlaubes für die Zeiten der Mutterschutzfristen scheidet somit aus. Der Erholungsurlaub wird auch nicht mit den Zeiten der Freistellung von der Arbeit verrechnet. Nimmt die Frau Elternzeit und konnte sie den ihr zuvor zustehenden Erholungsurlaub nicht oder nicht vollständig verbrauchen, so hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren (§17 Abs.2 Bundeserziehungsgeldgesetz)" Vieleicht hilft das ja schon. Mein AG hat danach jedenfalls keine Einwände mehr gehabt. LG Silke Die Broschüre kannst du beim Ministerium bestellen unter: 0180/5329329 oder www.bmfsfj.de das braucht aber einige Zeit bis sie kommt. Ich kann dir die Textstelle auch faxen.

Mitglied inaktiv - 26.11.2002, 09:17



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