Hallo Frau Bader, ich habe noch eine Frage zu diesem Thema. Gilt das immer, das die Zuschläge weitergezahlt werden müssen, auch wenn ich "nur einen gelben Schein" habe? Oder muss da richtig der Vermerk Beschäftigungsverbot drauf stehen? Ich frage deshalb, weil ich länger wie sechs Wochen krankgeschrieben war (vorzeitige Wehen)mein Arzt aber kein Beschäftigungsverbot ausgeschrieben hat und ich nun finaziell extrem schlecht dastehe. Gibt es rechliche Möglichkeiten doch noch an meinen Duchschnittslohn zu kommen? Es wäre schön, wenn sie mir weiterhelfen, da nicht weiß an wen ich mich sonst wenden soll. Vielen Dank nochmal für ihre Antwort. Gruß Anja
Mitglied inaktiv - 18.01.2001, 22:08