Frage: Nochmal Krankheit und Mutterschutz

Hallo Frau Bader, ich habe noch eine Frage zu diesem Thema. Gilt das immer, das die Zuschläge weitergezahlt werden müssen, auch wenn ich "nur einen gelben Schein" habe? Oder muss da richtig der Vermerk Beschäftigungsverbot drauf stehen? Ich frage deshalb, weil ich länger wie sechs Wochen krankgeschrieben war (vorzeitige Wehen)mein Arzt aber kein Beschäftigungsverbot ausgeschrieben hat und ich nun finaziell extrem schlecht dastehe. Gibt es rechliche Möglichkeiten doch noch an meinen Duchschnittslohn zu kommen? Es wäre schön, wenn sie mir weiterhelfen, da nicht weiß an wen ich mich sonst wenden soll. Vielen Dank nochmal für ihre Antwort. Gruß Anja

Mitglied inaktiv - 18.01.2001, 22:08



Antwort auf: Nochmal Krankheit und Mutterschutz

Liebe Anja, Krankheit und Beschäftigungsverbot sind getrennt zu behandeln. Ich würde noch mal zum Arzt gehen und mir ein neuen Attest ausstellen lassen. Dann haben Sie keinen großen Diskussionen mit dem AG. Wenn das nicht geht, melden Sie sich noch mal. Gruß NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.01.2001



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