Janicka
Hallo Frau Bader, ich bin wegen einer Angststörung seit Anfang 2019 krank geschrieben. Zwischendurch war ich in der Reha und habe danach versucht wieder zu arbeiten (Mai-mitte Juli 2019) ab diesem Zeitpunkt bin ich allerdings wieder krank geschrieben weil auch die reduzierten Stunden mir zu viel waren. Seit September 2019 bin ich nun schwanger und weiterhin wegen der Angststörung krank geschrieben. Meine Psychologin meint ich sollte bis zum Mutterschutz nicht arbeiten weil es mich zu viel belasten würde. Wenn ich nun bereits so lange krank bin und Krankengeld beziehe und angenommen bis zum Mutterschutz krank geschrieben werde. Wie berechnet sich dann mein Mutterschutz Geld? Bezahlt mein Arbeitgeber ein Zuschuss oder bezahlt komplett die Krankenkasse? Wie berechnet sich mein Nettoeinkommen wenn ich das letztes mal im Juni 2019 ein Lohn von meinem Arbeitgeber erhalten habe? Ich gehe auch davon aus dass ich aufgrund des Krankengeldes über das komplette Jahr kein Anspruch auf Elterngeld habe? Vielen lieben Dank für Ihre Antwort!
Hallo, EG bekommen Sie den Mindestsatz (die Krankheit hat ja nichts mit der Schwangerscahft zu tun) MG in Höhe von KG (lüft das nicht vorher aus?) Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Doch Elterngeld bekommst du den Mindestsatz. Du kannst auch Krankengeld gleichzeitig beziehen. Allerdings läuft es ja irgendwann aus. Wie das mit dem Mutterschaftsgeld ist, weiß ich nicht so genau . ich meine, dass es in Höhe des KG ist.
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