Mitglied inaktiv
Hallo, ich lebe seit Beginn diesen Jahres von dem Vater meiner beiden Töchetr (8 und 2 Jahre alt) getrennt. Demnächst habe ich vor, zu meinem neuen Lebenspartner zu ziehen und habe nun folgende Fragen: 1. da ich zur Zeit noch über das Sozialamt krankenversichert bin und vor der Geburt meiner zweiten Tochter selbstständig war, komme ich ja erst wieder in eine gesetzliche Kasse wenn ich wieder ein Arbeitsverhältniss habe oder mich arbeitslos melden kann. Gibt es noch eine andere Regelung, könnte zum Beispiel mein neuer Lebenspartner uns mitversichern? Ich habe auch gelesen, daß man automatisch versichert ist solange man im Erziehungsurlaub ist? Dies scheint bei mir aber nicht der Fall zu sein! 2. Sobald ich zu meinem Lebenspartner ziehe erlischt dann der Anspruch der Kinder auf Unterhalt von ihrem leiblichen Vater? Ich bedanke mich für ihre Antwort!
Liebe Johanna, 1. Im EU ist nur beitragsfrei versichert, wer vorher Pflichtmitglied war. 2. Das kann man so pauschal nicht beantworten, wenn es um EhegattenU handelt, bei KindesU besteht die Pflicht weiter. Gruß, NB
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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell in Elternzeit (Kind ist 18 Monate alt) und arbeite noch nicht wieder. Vormals war ich freiwillig gesetzlich krankeversichert. Da wir nicht verheiratet sind, komme ich auch nicht in die Familienversicherung und bezahle nun seit Ende des Mutterschutzes jeden Monate den Krankenkassenbeitrag selbst (225 Euro ...
Liebe Frau Bader, im März 2025 erwarten wir unser 3. Kind. Ich bin mit meinen Kindern als Hausfrau bei meinem Mann in der gesetzlichen Krankenkasse familienversichert. Mein Mann nimmt ab Geburt 24 Monate Elternzeit mit Elterngeld plus Bezug. Ich bekomme 2 Monate Basis Elterngeld, ohne Elternzeit und bin weiterhin Hausfrau. Ab welchem Ze ...
Hallo Frau Bader, folgende Frage- ich weis nicht ob ich bei Ihnen richtig bin... Ich bin aktuell in Elternzeit. Ich bin freiwillig versichert da mein Einkommen vor der EZ über der JAEG lag, aktuell bin ich aber Beitragsfrei für die Zeit der Elternzeit. Würde ich jetzt in der Elternzeit eine selbstständige Tätigkeit ausführen, müsste ich s ...
Liebe Frau Bader, vielen Dank für Ihre Zeit. Ich habe zwei kurze Fragen: Ehepaar trennt sich, Kinder bleiben bei der Mutter. Darf der Vater sich eine "teure" Wohnung nehmen, und so weniger Kindesunterhalt zahlen? Was wird vom Nettolohn alles abgezogen, bevor der Kindesunterhalt berechnet wird? Ganz lieben Dank für Ihre Arbeit und viele Gr ...
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Guten Tag, meine Frage wäre folgende: ich wurde in einem befristeten Arbeitsverhältnis schwanger und hatte sofort Beschäftigubgsverbot... habe in dem Beschäftigungsverhältnis keine Elternzeit nach der Geburt genommen sondern habe meinen Urlaub aufgebraucht.... zum 01.01.25 wurde das Arbeitsverhältnis beendet und habe erst dann das Elterngeld ...
Guten Tag, Frau Bader, seit der Trennung lebt das Kind abwechselnd im Haushalt der Mutter und des Vaters. Bei beiden hat das Kind ein vollwertiges Kinderzimmer. Im 2-wöchentlichen Rhythmus verbingt das Kind bei der Mutter 8 Tage und beim Vater 6 Tage. Die Schulferien werden hälftig aufgeteilt. Die Betreuunsanteile zwischen den Eltern liegen je ...